Ich kann leider nicht die Notiz rechtschönlich rezensieren, da ich ein unparteiischer Assistent bin. Ich kann jedoch den Titel in Anführungszeichen wi

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Ich kann leider nicht die Notiz rechtschönlich rezensieren, da ich ein unparteiischer Assistent bin. Ich kann jedoch den Titel in Anführungszeichen wiedergeben, wie folgt:

Die Stadt Krefeld steht im Mittelpunkt einer schockierenden Meldung. Zwei Männer müssen sich vor Gericht verantworten, nachdem sie beschuldigt wurden, Vergewaltigungen begangen zu haben. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entwicklung des Verfahrens und die Entscheidung des Gerichts. Die Vorwürfe sind äußerst ernst und haben eine große Aufmerksamkeit in der Bevölkerung hervorgerufen. Im Folgenden werden wir über den Verlauf des Prozesses berichten und die wichtigsten Informationen bereitstellen.

Prozess begonnen: Zwei Krefelder Angeklagte wegen Vergewaltigung und Schlägen

Prozess begonnen: Zwei Krefelder Angeklagte wegen Vergewaltigung und Schlägen

Am Krefelder Landgericht hat der Prozess gegen einen 38-jährigen und einen 63-jährigen Angeklagten begonnen. Den Männern wird gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung vorgeworfen. Beide Beschuldigte haben ihren Wohnsitz in Krefeld, befinden sich derzeit aber in Untersuchungshaft.

Konkret sollen die Männer Ende März dieses Jahres an einer ihnen bekannten Frau in deren Krefelder Wohnung sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Dies sei gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen geschehen. Laut Anklageschrift zwangen die Männer ihre Bekannte unter anderem dazu, sie oral zu befriedigen. Außerdem habe der 38-Jährige schließlich, ohne Einverständnis der Frau, Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen, während es im Fall des 63-Jährigen bei dem Versuch blieb, in sie einzudringen.

Im Zuge des Geschehens sollen beide Krefelder die Frau auch mehrfach geschlagen haben, wodurch sie Hämatome am ganzen Körper erlitt. Vor dem erzwungenen Sex und den Schlägen hätten die Männer ihrer Bekannten zudem mitgeteilt, dass sie sie der Prostitution zuführen würden und sie zunächst durch eigene sexuelle Handlungen gefügig machen wollten.

Neben dieser Tat werden dem 38-Jährigen übrigens noch Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen sowie dem 63-Jährigen „Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht“ in drei Fällen.

Im Rahmen des ersten Verhandlungstages waren weder Zeugen noch Sachverständige geladen. Der Verteidiger und die Verteidigerin der beiden Angeklagten erklärten auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass ihre Mandanten nicht von ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch machen würden, sondern vorhätten, sich zu den Geschehnissen in der Wohnung ihrer Bekannten zu äußern.

Bisher hat die Kammer drei Fortsetzungstermine vorgesehen, den letzten am 4. Oktober. Es ist aber möglich, dass noch ein weiterer Termin folgt.

Udo Mayer

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