Jetzt ist die Zeit für die Pflege von Sträuchern und Hecken in Leverkusen

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Jetzt ist die Zeit für die Pflege von Sträuchern und Hecken in Leverkusen

Die Stadt Leverkusen erinnert ihre Bürger daran, dass die richtige Pflege von Sträuchern und Hecken von größter Bedeutung ist, um die Vielfalt der Natur in der Stadt zu erhalten. Insbesondere während der Frühlings- und Sommermonate ist es wichtig, die Sträucher und Hecken zu pflegen, um sie gesund und stark zu halten. Durch regelmäßige Pflege können auch Schäden durch Unkraut und Schädlinge verhindert werden. Die Stadt Leverkusen bietet seinen Bürgern Unterstützung und Beratung bei der Pflege ihrer Sträucher und Hecken an, um so die grüne Infrastruktur der Stadt zu erhalten und zu fördern.

Jetzt ist die Zeit für Pflege und Schnitt von Hecken und Sträuchern in Leverkusen!

Jetzt ist die Zeit für Pflege und Schnitt von Hecken und Sträuchern in Leverkusen!

Ende September endet die Schonzeit, nun ist Zeit zum Schneiden von Hecken und Sträuchern auch im heimischen Garten. Die Stadt gibt Tipps, worauf Gärtner achten sollten.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelbrutzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze, Fassadenbegrünungen sowie Gebüsche und „lebende Zäune“ in diesem Zeitraum nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar darf hingegen grundsätzlich bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Durch die gesetzliche Regelung sollen vor allem die Brut- und Niststätten vieler Tiere wie beispielsweise heimischer Vögel und Insekten geschützt werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken daher nun ab dem 1. Oktober Zeit für intensive Rückschnittarbeiten haben, aber der Stichtag 1. März unbedingt eingehalten werden muss. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr darauf hin, dass nach der aktuellen Leverkusener Stadtordnung Grundstückseigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Vegetation ihres Grundstückes regelmäßig so zurückzuschneiden, dass ein störender Überwuchs auf die öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen und Wege vermieden wird.

Der Bewuchs darf nicht in den öffentlichen Bereich hineinragen; dabei müssen die Grundstücksgrenze und die Freihaltung des sogenannten „Lichtraumprofils“ beachtet werden. Es bemisst den Raum, welcher für die uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen und Ladungen freizuhalten ist.

Bei Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gilt ein Lichtraumprofil bis zur Höhe von 2,50 Metern im Bereich von Geh- und Radwegen und 4,50 Metern im Bereich der Fahrbahnen und Parkflächen, welches freigeschnitten werden muss.

Zudem darf durch den Grünbewuchs, der von privaten Grundstücken ausgeht, keine Verkehrszeichen oder Laternen verdeckt werden. Zur Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer zählt ebenfalls das Beseitigen von Schäden durch Stürme und andere Witterungsbedingungen.

Droht durch abgeknickte Äste oder herausgerissene Pflanzenteile eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner – also auch die unmittelbare Nachbarschaft –, muss ein Schnitt eigenverantwortlich erfolgen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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