Kitas-Schließung: Was tun? Alles zur Lohnfortzahlung und Urlaub gilt (Literalmente: Cierre de los centros de cuidado infantil: ¿qué hacer? Todo sobre

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Kitas-Schließung: Was tun? Alles zur Lohnfortzahlung und Urlaub gilt

Die Schließung von Kitas (Kindertagesstätten) aufgrund der aktuellen Pandemiesituation bringt viele Eltern in eine schwierige Lage. Doch was bedeutet dies genau für die Lohnfortzahlung und die Urlaubsplanung von Eltern, die von dieser Maßnahme betroffen sind? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Eltern Ihre Rechte wahrnehmen und welche Regelungen für die Lohnfortzahlung und den Urlaub gelten, wenn die Kitas geschlossen bleiben. Wir klären die wichtigsten Fragen und bieten Ihnen eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln und Vorschriften.

Kitaschließung: Was tun?

Wenn die Kita unerwartet schließt, stehen Eltern vor der Frage, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung organisieren können. Zu Hause bleiben, im Homeoffice arbeiten, Urlaub nehmen oder das Kind mit ins Büro nehmen? Was ist erlaubt – was nicht?

Eltern im Notfall: Was tun, wenn die Kita schließt?

Eltern im Notfall: Was tun, wenn die Kita schließt?

„Eines vorweg: Kinderbetreuung ist in erster Linie die Privatangelegenheit der Beschäftigten“, sagt Till Bender, Jurist bei der Rechtsschutz-Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Es sei Sache der Eltern, wie sie ihre Arbeitsverpflichtung mit ihren privaten Verpflichtungen und Interessen in Einklang bringen.

Wenn die Kita oder der Kindergarten die vereinbarte Leistung nicht erbringt, müssen sich die Eltern darum bemühen, das Kind anderweitig zur Betreuung zu geben, sodass sie arbeiten können. „Erst wenn das nicht möglich ist, dürfen sie der Arbeit fernbleiben, weil es ihnen unmöglich ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen“, erklärt Bender.

Arbeit und Kinderbetreuung: Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?

Arbeit und Kinderbetreuung: Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?

Eltern müssen den Arbeitgeber so schnell wie möglich darauf hinweisen, dass sie nicht kommen können und dürfen nicht einfach so zu Hause bleiben.

Bekomme ich Gehalt, wenn ich wegen der Kinderbetreuung ausfalle? Das ist abhängig vom Einzelfall. Schließt die Kita etwa von einem Tag auf den anderen, weil alle Betreuungspersonen krank sind, kann ein Fall der vorübergehenden Arbeitsverhinderung vorliegen, so Bender. Dann bekommen Beschäftigte auch weiter ihr Geld. Dieser Anspruch kann jedoch durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen? „Kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden, Urlaub zu nehmen“, so Bender. Bei Überstunden komme es auf die Regelung im jeweiligen Betrieb an. Klar ist: „Arbeitnehmer werden aber oft schon aus finanziellen Erwägungen von sich aus Urlaub oder Überstunden einbringen, weil sie dann keine Lohneinbußen haben.“ Wer keinen Urlaub mehr über hat, dem bleibt Bender zufolge nur die unbezahlte Freistellung oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto – die dann wieder reingearbeitet werden müssen.

Die Kita ist ungeplant geschlossen – darf ich im Homeoffice arbeiten? Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, stellt Till Bender klar. Ein Anspruch könne sich aber zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Die könne dann etwa eine Regelung enthalten, wonach Homeoffice vorrangig zu gewähren ist, wenn Betreuungspflichten bestehen. „Auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht, lohnt sich in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber“, so der Rechtsexperte.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit bringen? Ob man das Kind mit zur Arbeit bringen kann, hängt Till Bender zufolge nicht zuletzt von der Art der Arbeit und dem Alter des Kindes ab. Wo strenge Arbeitsschutzauflagen im Betrieb gelten, wird das nicht möglich sein. Anderswo – etwa in Büros – gebe es hingegen sogar spezielle Kinderzimmer. Auch hier empfiehlt Bender, mit Vorgesetzten oder dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Die Arbeit darf durch die Anwesenheit des Kindes nicht wesentlich gestört werden. Alle – die Eltern und auch die Kollegen – müssen ihrer Arbeit weiter nachkommen können.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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