Köln: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach starkem Schuss Neue Überschrift: Köln: Anspruch auf Schmerzensgeld für verletzten Hobbyf

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Köln: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach starkem Schuss

Ein verletzter Hobbyfußballer aus Köln hat vor Gericht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld erhalten. Der Mann war während eines Fußballspiels auf dem Fußballplatz mit einem Gegenspieler stark kollidiert und hatte sich dabei verletzt. Der Kläger forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld, aber das Gericht lehnte den Antrag ab. Laut Urteil sei die Kollision ein typisches Risiko im Fußballsport und der Verletzte habe sich diesem Risiko bewusst ausgesetzt. Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen über die Haftung im Amateursport auf.

Kein Schmerzensgeld für verletzten HobbyFußballer nach starker Kollision auf dem Fußballplatz

Kein Schmerzensgeld für verletzten HobbyFußballer nach starker Kollision auf dem Fußballplatz

Das Landgericht Köln hat am Freitag entschieden, dass ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen auch bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als sozialübliches Verhalten zu werten ist. Eine entsprechende Klage wies das Gericht ab.

Im konkreten Fall ging es um eine Fußballpartie unter Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld in Köln im Juni 2021. Der Kläger war dort als Torwart, der Beklagte als Feldspieler aktiv. Beim Aufwärmen vor dem Spiel wurden dabei auch Bälle in Richtung Torwart geschossen.

Der Kläger behauptete, sein Arbeitskollege habe den Ball, wie zuvor angedroht, mit voller Wucht aus kurzer Distanz auf ihn geschossen. Dabei habe er sich eine bleibende Armverletzung zugezogen. Der Beklagte bestritt, dass es einen solchen Schuss gegeben habe. Insofern besteht aus Sicht des Beklagten kein Zusammenhang zwischen dem Fußballspiel und der Verletzung.

Zwar sah auch das Gericht den Zusammenhang nach der Beweisaufnahme für nicht nachgewiesen an. Darauf käme es aber letztlich auch gar nicht an, führte das Gericht weiter aus. Denn in jedem Fall müsse ein Hobbyfußballer, der als Torwart spiele, mit einem starken Schuss seiner Mitspieler rechnen. Durch seine Teilnahme an dem Spiel habe der Kläger zudem stillschweigend in etwaige sporttypische Verletzungen eingewilligt, weshalb auch kein rechtswidriges Verhalten des Beklagten in Frage komme.

Der Hobbytorwart hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro geklagt. Das Urteil wurde bereits im November verkündet. Es ist inzwischen bereits rechtskräftig.

Das Gericht betonte, dass ein Hobbyfußballer, der an einem Spiel teilnimmt, bestimmte Risiken in Kauf nehmen muss. Dazu gehören auch Verletzungen durch starke Schüsse. Durch seine Teilnahme am Spiel hat der Kläger stillschweigend in diese Risiken eingewilligt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist ein wichtiger Präzedenzfall für alle Hobbyfußballer und -sportler. Sie zeigt, dass man bei der Teilnahme an einem Spiel bestimmte Risiken in Kauf nehmen muss und dass nicht jeder Schuss oder jede Kollision automatisch zu Schmerzensgeldansprüchen führt.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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