Köln: Starfotograf muss erneut für Kindesmissbrauch vor Gericht

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Köln: Starfotograf muss erneut für Kindesmissbrauch vor Gericht

In der Domstadt Köln ereignet sich ein Schockierender Fall: Ein bekannter Starfotograf muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Grund: Vorwürfe des Kindesmissbrauchs. Bereits in der Vergangenheit war der Fotograf wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten. Nun muss er sich erneut den Anschuldigungen stellen, die gegen ihn erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Verbrechen vor, die die Gesellschaft in Aufruhr versetzen. Die Frage, die sich viele stellen, lautet: Wie konnte es so weit kommen? Wie konnten die Verbrechen des Fotografen so lange unentdeckt bleiben? Die Antwort darauf wird sich in den kommenden Tagen und Wochen zeigen.

Köln: Fotograf muss erneut vor Gericht für Kindesmissbrauch

Der Bundesgerichtshof hat den Teilfreispruch eines Kindermodel-Fotografen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs aufgehoben. Der 2022 vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall hatte damals wegen des perfiden Vorgehens des verurteilten Straftäters für viel Aufsehen gesorgt.

Verteidigung stellt Angeklagten als Opfer einer großen Verschwörung dar

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Freisprüche in fünf weiteren Fällen beanstandete anschließend die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wende sich ein Nebenkläger gegen den ihn betreffenden Freispruch, teilte der Bundesgerichtshof mit.

Bundesgerichtshof hebt Freispruch des Kindermodel-Fotografen auf: sexueller Missbrauch widerlegt

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„Eine Schneise der Verwüstung hinterlassen“

„Wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung“ hob der Bundesgerichtshof das Kölner Urteil nun in den beanstandeten Fällen auf. „Die Strafkammer hat ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet“, teilte der Karlsruher Strafsenat mit. „Vielmehr hat sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.“

Daher habe der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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Nach den damaligen Feststellungen der Kölner Strafkammer nahm der Verurteilte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor. In insgesamt zwölf angeklagten Fällen zulasten dreier weiterer Kindermodels waren allerdings Freisprüche ergangen, weil nicht festgestellt werden könne, dass der Fotograf die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert worden seien, begangen habe.

Auch eine zeitliche und örtliche Ein- und Abgrenzung sei nicht möglich.

Gericht erkennt hochgradig manipulatives Verhalten

Laut Kölner Urteil vom 28. September 2022 hatte sich der Mann in der Zeit von 1999 bis 2006 an den damals unter 14 Jahre alten Jungen vergangen. Seine sexuellen Übergriffe bereitete er demnach „hochgradig manipulativ“ vor.

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Als Fotograf von Kindermode habe er gezielt Kontakt zu „männlichen, vorpubertären“ Kinder-Fotomodels gesucht, sich als väterlicher Freund gegeben und ein fast familiäres Verhältnis aufgebaut. Er habe mit den Jungen Freizeit verbracht, mit ihnen in seiner Penthouse-Wohnung Playstation gespielt, ihnen teure Geschenke gemacht oder sie mitgenommen auf Fernreisen, unter anderem auf die Malediven.

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Ganz bewusst habe der Angeklagte „mit dem Fokus, einen sexuellen Missbrauch zu begehen“ gute Beziehungen zu den Eltern, insbesondere zu den Müttern seiner späteren Opfer aufgebaut. Im Falle seines ersten Opfers im Jahr 1999 sei der Angeklagte mit den Eltern sogar so gut befreundet gewesen, dass er Patenonkel des Jungen geworden sei.

Strafmildernd hatte die Kammer unter anderem gewertet, dass der Angeklagte mit der Verurteilung „beruflich vernichtet“ sei.

Martin Weiß

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