Köln: Vier Männer angeklagt nach Tod eines 15-Jährigen

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Köln: Vier Männer angeklagt nach Tod eines 15-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Köln hat vier Männer angeklagt, die im Zusammenhang mit dem Tod eines 15-Jährigen stehen. Der Jugendliche starb im vergangenen Jahr nach einer Auseinandersetzung in der Kölner Innenstadt. Die Angeklagten, die zum Zeitpunkt des Vorfalls zwischen 17 und 25 Jahre alt waren, werden vorsätzliches Tötungsdelikt und Körperverletzung beschuldigt. Laut Anklage soll es zu einer Schlägerei zwischen den Beteiligten gekommen sein, bei der der 15-Jährige so schwer verletzt wurde, dass er wenig später starb. Die Ermittlungen ergaben, dass die Angeklagten den Jugendlichen gemeinschaftlich attackiert und ihm lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatten. Der Prozess beginnt in Kürze und wird mit großer Aufmerksamkeit von der Öffentlichkeit verfolgt.

Vier Männer angeklagt nach Tod eines 15-Jährigen am Kölner Hafen

Der Fall machte weit über Köln hinaus Schlagzeilen: Im März wird ein 15-Jähriger tot am Hafen in Köln-Mülheim aufgefunden. Der Jugendliche wurde erstochen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen vier Männer (18, 20, 20, 26) erhoben.

Gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen wird ihnen vorgeworfen, wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts auf Anfrage mitteilt. Die Männer sollen den Jugendlichen „aus Wut und Rache“ getötet haben. „Der Anklage zufolge sollen der Tat Streitigkeiten im Drogenmilieu vorausgegangen sein“, sagt der Sprecher.

Ein Termin für einen Prozess gibt es noch nicht. Die zuständige Kammer muss nun erst über eine Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren entscheiden.

Rückblick: Der Tod eines 15-Jährigen

Rückblick: Der Tod eines 15-Jährigen

Polizisten finden am Morgen des 10. März, es ist ein Sonntag, gegen 8 Uhr die Leiche des Jungen – sein Name war Dara – auf einer Landzunge am Mülheimer Hafen. Der Jugendliche trägt nur eine Unterhose, sein Körper zeigt „Spuren von Gewalteinwirkung“, wie die Polizei mitteilte. Eine Mordkommission wird eingerichtet.

Die Suche nach Dara war schon etwa sechs Stunden vorher gestartet – und auch zwei Tatverdächtige, 18 und 20 Jahre alt, sind bereits festgenommen, als der getötete Jugendliche gefunden wird. Die Ermittler gehen von folgendem Tatablauf aus: Die Beschuldigten sollen Dara in der Nacht auf den 10. März vor einer Kneipe in der Danzierstraße in Mülheim gegen 1.30 Uhr mit Waffen bedroht und zum Mitgehen gezwungen haben.

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sprach damals von einer „Entführung. Die Bedrohung hat auf Gäste der Kneipe, aber auch Anwohner derart ernst gewirkt, dass gleich mehrere Zeugen die Polizei alarmierten. Zeitweise suchte die Polizei die Gegend mit bis zu einem Dutzend Streifenwagen ab, setzt auch einen Spürhund ein, zunächst vergeblich.

Das Motiv

Das Motiv

Inzwischen sollen die Beschuldigten mit Dara in den abgelegenen Mülheimer Hafen gefahren sein. Dort sollen sie ihn mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben.

„Als ein mögliches Motiv für die Tat kommt in Betracht, dass der später Getötete in einer beim Amtsgericht Köln verhandelten Jugendstrafsache einen der Beschuldigten mit seiner Aussage belastet hatte“, teilte Oberstaatsanwalt Bremer damals mit. Vor diesem Hintergrund stützte sich schon der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.

Die Reaktionen

Die Reaktionen

Burkhard Benecken, ein erfahrener Strafverteidiger, sagt: „In gewissen Kreisen und entsprechenden Strafverfahren ist es leider fast schon die Regel, dass Zeugen oder Angeklagte bedroht werden.“ Er erlebe das insbesondere bei Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden. „Da geht teilweise die nackte Angst um.“

Manche würden eher höhere Strafen in Kauf nehmen als gegen Mittäter auszusagen. Dass Zeugen oder Mitangeklagte bedroht und verprügelt werden, habe er vor allem unter Jugendbanden im Ruhrgebiet schon häufig erlebt, sagt Benecken. „Die Brutalität vor allem unter jungen Menschen kann da fast grenzenlos sein“, sagt er. „Da werden Foltermethoden aus Filmen übernommen, um Leute einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.“

So bleibe die Wahrheitsfindung vor Gericht auch oft auf der Strecke. „Für Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es schwieriger“, sagt der Jurist. „Da brechen bei eigentlich glasklarer Beweislage plötzlich Zeugen weg oder erzählen eine andere Geschichte als in der ersten Vernehmung.“

Auch die Androhung von Ordnungsgeld bringe da wenig. „Sie wägen ab und denken sich: Was mir der Staat antun kann, ist erheblich weniger als das, was die Beschuldigten und ihr Umfeld mir antun können.“ Benecken erlebt immer wieder, dass junge Beschuldigte oder Zeugen sich vom Staat allein gelassen fühlen.

Daras Leichnam wurde in den Irak überführt. Dort wurde er im Kreise seiner Familie beerdigt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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