Kostenpflichtiger früherer Arzttermin - ist das rechtens? Gerichtsentscheid

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Kostenpflichtiger früherer Arzttermin - ist das rechtens? Gerichtsentscheid

In Deutschland wird derzeit ein wichtiges Thema diskutiert: Kostenpflichtige Arzttermine. Viele Patienten fragen sich, ob es rechtens ist, wenn sie für einen früheren Arzttermin Gebühren zahlen müssen. Ein Gerichtsentscheid hat nun Klarheit geschaffen. Laut einem Urteil des Landgerichts muss ein Arzt seinen Patienten auf mögliche Zusatzkosten hinweisen, wenn er einen Termin vorzieht. Wenn dies nicht geschieht, kann der Patient die Kosten nicht zahlen müssen. Wir gehen in diesem Artikel näher auf die Details des Urteils ein und erklären, was dies für Patienten und Ärzte bedeutet.

Kostenpflichtiger Arzttermin: Das ist nicht rechtens!

Ein früherer Termin innerhalb der Kassensprechstundenzeit gegen einen Aufpreis von 150 Euro: So ein Angebot dürfen Ärztinnen und Ärzte gesetzlich Versicherten nicht machen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 34 O 107/22), auf das die Verbraucherzentrale NRW hinweist, die selbst geklagt hatte.

Zahlen oder mehrere Monate warten: Konkret ging es um einen Augenarzt, der über ein Online-Buchungsportal auch gesetzlich Versicherten Selbstzahler-Termine angeboten hatte. 150 Euro sollte ein Kassenpatient für einen früheren Augenarzttermin zahlen, den seine Ehefrau für ihn gebucht hatte - oder eben mehrere Monate warten.

Darüber informierte eine Praxismitarbeiterin die Frau nach der Online-Buchung telefonisch. Letztendlich sagte die Frau den Termin für ihren Mann ab. Der Mann wandte sich an die Verbraucherzentrale, diese mahnte den Augenarzt eigenen Abgaben zufolge ab. Weil der Mediziner darauf verzichtete, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf

Das Gericht entschied: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, solche Termine anzubieten. Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin gegen Aufpreis hätte innerhalb der Sprechstundenzeit stattgefunden, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist.

Hintergrund ist, dass Vertragsärztinnen und -ärzte dazu verpflichtet sind, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen. Das Gericht verwies in seinem Urteil zudem auf die geltende Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte. Demnach sei es ihnen nicht gestattet, etwa von Patientinnen Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, „wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird“.

Gegen diese Vorschrift habe der Augenarzt verstoßen.

Alternativen zum schnelleren Arzttermin

Doch natürlich ist der Frust groß, wenn man sich in einer Facharztpraxis erst in vielen Monaten vorstellen kann - und die Versuchung, sich einen früheren Termin zu „erkaufen“, vielleicht vorhanden. Davon raten die Verbraucherschützer allerdings ab - und verweisen auf Alternativen:

Weitervermittlung durch den Hausarzt: So gibt es die Möglichkeit, sich vom Hausarzt oder der Hausärztin an eine Facharztpraxis weitervermitteln zu lassen. Dafür kann ein sogenannter Dringlichkeitscode zum Einsatz kommen.

Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung: Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung können auf der Suche nach einem Facharzttermin weiterhelfen. Das geht über die Telefonnummer 116117 oder über die gleichnamige App.

Offene Sprechstunden: In Notfällen gibt es die Option, offene Sprechstunden aufzusuchen, für die es keinen Termin benötigt. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen dafür mindestens fünf Wochenstunden freihalten.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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