Krefelder Verkehr: Ritterstraße soll sicheren Radfahrbereich für Radfahrer erhalten

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Krefelder Verkehr: Ritterstraße soll sicheren Radfahrbereich für Radfahrer erhalten

Die Stadt Krefeld setzt sich für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ein. Im Fokus steht die Ritterstraße, die künftig einen sicheren Radfahrbereich für Radfahrer erhalten soll. Dieser Schritt ist Teil eines umfassenden Konzepts, um den Radverkehr in Krefeld zu fördern und die Stadtverkehrssicherheit zu erhöhen. Durch die Schaffung eines eigenen Radfahrbereichs soll die Sicherheit für Radfahrer auf der Ritterstraße deutlich verbessert werden. Wir berichten über die Pläne und Hintergründe dieser wichtigen Änderung im Krefelder Verkehr.

Ritterstraße in Krefeld: Radfahrer fordern sicheren Radweg

Ein Bürgerantrag nach Paragraf 24 Gemeindeordnung NRW soll nun den Planungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 27. August, beschäftigen. Der Antrag befasst sich mit der Verkehrslage auf der Ritterstraße zwischen Dießemer Bruch und Siemensstraße.

Der Radfahrstreifen entlang der Neuen Ritterstraße/Ritterstraße von Dießemer Bruch bis Siemensstraße von Ost nach West ist ungeschützt und nur mit Farbe markiert. Das ist bekannt, dass dies unsicher ist, gefährlich, höhere Kfz-Geschwindigkeiten zur Folge hat und von Benutzung des Radstreifens insgesamt abschreckt, da man immer damit rechnen muss, dass Kfz auf den ungeschützten Radstreifen schwenken und Radfahrende umfahren.

Zudem wird de facto der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten, auch aufgrund unbekannter/unsicherer Rechtslage.

Die Bürgeranregung in der Gemeindeordnung

Die Bürgeranregung in der Gemeindeordnung

Gesetzestext In Paragraf 24 Gemeindeordnung NRW heißt es: „(1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“

Es bedarf dafür nur einer schriftlichen Einwendung an den Rat beziehungsweise die Stadt.

In Gegenrichtung in Fahrtrichtung Dießemer Bruch sei der Schutz für Radfahrende aufgrund parkender Autos zwischen Radstreifen und Fahrbahn weit besser. Da die Fahrbahn breit genug sei, fordert der Antrag in der Folge eine bauliche Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn entweder durch Poller oder durch „Betonbrote“, grob vergleichbar mit denen, die an der Moerser Landstraße in Höhe der Rather Straße in Traar zu finden sind (im Volksmund „Traarer Brote“ genannt).

Die Verwaltung bestätigt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage, dass die Fahrbahnbreite dies ohne Probleme hergäbe. „Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag im Bereich zwischen Dießemer Bruch und Voltastraße und sieht mit Blick auf die technische Machbarkeit keine Schwierigkeiten. Die Fahrspur für den motorisieren Verkehr ist ausreichend breit, um beispielsweise Poller aus Kunststoff zu installieren. Die Maßnahme erfordert davon abgesehen keine aufwendige Planung oder eine veränderte Aufteilung des Straßenraumes. Eine über einfache Bodenmarkierungen hinausgehende Trennung kann zumindest die subjektive Sicherheit der Radfahrenden verbessern.

Im Bereich zwischen Voltastraße und Siemensstraße kann der Vorschlag aufgrund der vorhandenen Parkplätze nicht umgesetzt werden.

Die Maßnahme könnte also, so ist zu entnehmen, zeitnah umgesetzt werden. Damit allerdings ist faktisch auch bei einem Beschluss im Planungsausschuss oder gegebenenfalls dem Rat nicht zu rechnen. Denn ein kleiner Absatz der Verwaltung dürfte die Freude des Antragstellers und aller Radaktivisten in Krefeld in diesem Sachverhalt deutlich bremsen.

Es folgt nämlich die Aussage: „Eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme ist aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten sowie der nicht vordringlichen Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahme allerdings nicht möglich. Die Maßnahme wird in das Abarbeitungsprogramm aufgenommen und im Rahmen der allgemein erforderlichen Arbeitspriorisierung zu gegebener Zeit weiter verfolgt.“

Angesichts der Tatsache, dass selbst von den fest für die Jahre 2021 bis 2024 eingeplanten Maßnahmen zur Fahrradsicherheit in Krefeld nicht einmal die Hälfte bis heute umgesetzt ist, dürfte das faktisch bedeuten, dass bis zur realen Umsetzung noch Jahre vergehen dürften.

So ist ob der einhelligen Befürwortung zwar davon auszugehen, dass die Maßnahme spätestens in der Ratssitzung am Donnerstag, 29. August, beauftragt wird, dass am Ende der Bürgerantrag aber doch lange in einer Schublade verbleiben wird.

Dennoch zeigt das Beispiel, dass das Mittel des Bürgerantrags generell zu wenig bekannt ist und in der Folge zu selten genutzt wird, da es eine gute Möglichkeit unmittelbarer Partizipation an politischen Entscheidungen ermöglicht. Denn auch wenn die Umsetzung vermutlich dauern wird: Der Antragsteller hat dann mit der Einwendung voraussichtlich einen unmittelbaren politischen Beschluss erwirkt.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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