Kreis Mettmann: Der Staat zahlt Kompensationsbetrag für U3-Kindertagesbetreuung
Der Kreis Mettmann hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die Eltern von Kindern im Alter von unter drei Jahren betrifft. Ab sofort zahlt der Staat einen Kompensationsbetrag für die U3-Kindertagesbetreuung. Dieser Betrag soll den Eltern helfen, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder zu tragen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Konzepts, um die Familienfreundlichkeit in der Region zu fördern. Der Kreis Mettmann setzt damit ein wichtiges Signal für die Familien in der Region und unterstreicht die Bedeutung der frühen Förderung von Kindern.
Kreis Mettmann: Land zahlt Kompensationsbetrag für U3-Kindertagesbetreuung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen Aufgaben übertragen, ohne sich um die Finanzierung zu kümmern. Dieser Vorwurf wird vom Bündnis für die Würde unserer Städte erhoben und Regierenden ungern gemacht. Doch nun fließt zumindest etwas Geld - als Ausgleich für die allgegenwärtigen Preissteigerungen der vergangenen fünf Jahre.
Demnach erhält Mettmann vom Land NRW zusätzlich 1,73 Millionen Euro, Erkrath darf sich über 1,6 Millionen Euro freuen und Wülfrath sollen 672.000 Euro zugeschrieben werden. Im Feld Verwendungszweck für diese Überweisungen steht: Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Dr. Christian Untrieser, CDU-Landtagsabgeordneter, kommentiert dies wie folgt: Mit dem Belastungsausgleich kommt die Landesregierung ihren Verpflichtungen nach, die Kostensteigerungen für die U3-Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu kompensieren. Für uns haben Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung Vorrang. Trotz der schwierigen Haushaltslage steht das Land daher mit seinen finanziellen Zusagen an der Seite unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Martin Sträßer, CDU-Landtagsabgeordneter, ergänzt: Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende kommen sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen ihrer finanziellen Verantwortung nach – davon profitiert auch das Jugendamt der Stadt Mettmann. Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration überprüft alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ausreichend finanziell unterstützt werden, um die notwendigen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zu decken.
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