Leichlingen verfügt über eine Baumschutzsatzung
Die Stadt Leichlingen hat einen wichtigen Schritt in Richtung Umweltschutz getan, indem sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat. Diese Satzung zielt darauf ab, den Bestand an Bäumen in der Stadt zu erhalten und zu schützen. Durch diese Maßnahme möchte die Stadtverwaltung den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit in Leichlingen fördern. Die Baumschutzsatzung regelt die Fällung, Pflege und Neupflanzung von Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen. Ziel ist es, den ökologischen Wert der Bäume zu erhalten und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern.
Leichlingen setzt auf Baumschutz - Aber ist die Satzung rechtlich?
Nach dreijähriger Diskussion hat die Mehrheitskoalition aus CDU, Grünen und FDP eine Baumschutzsatzung für die Blütenstadt beschlossen. Bemerkenswert aus gleich mehreren Gründen: Zum einen ist der Beschluss einer Satzung möglicherweise rechtswidrig, zum anderen schützt sie gar nicht alle Bäume in Leichlingen, sondern nur die auf öffentlichen Grundstücken, an denen die Kommune mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist.
Entwurf der Baumschutzsatzung
„Diese Baumschutzsatzung dient dem Schutz des Baumbestandes“, heißt es in dem Papier, das im Rat zur Abstimmung gestellt wurde. Weiter ist zu lesen: „Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern aufweist, Bäume mit einem Stammumfang mindestens eines Baumes von mindestens 30 Zentimetern, wenn sie in einer Gruppe von mindestens zwei Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.“
Außerdem gilt die Satzung für Bäume, „die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vorliegen.“ Verboten ist demnach, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.