Lothar Weber aus Wermelskirchen bei Überschwemmung versichert

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Lothar Weber aus Wermelskirchen bei Überschwemmung versichert

Die jüngsten Überschwemmungen in der Region haben viele Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Einer von ihnen ist Lothar Weber, ein Bürger aus Wermelskirchen, der sein Zuhause durch die Fluten verloren hat. Doch dank einer umsichtigen Versicherung kann er nun wieder aufatmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Lothar Weber durch die Unterstützung seiner Versicherungsgesellschaft in dieser schwierigen Situation geholfen wurde.

Überschwemmungsschäden: Wert von Versicherungsschutz tritt hervor

Zuletzt verursachte Tief „Lisa“ viele Überschwemmungen, vollgelaufene Keller sowie überflutete Straßen und Plätze. Und gerade erst jährte sich das Starkregen-Ereignis mit anschließendem Hochwasser von Juli 2021 zum dritten Mal.

„In einer solchen Schadenssituation tritt der Wert eines angemessenen Versicherungsschutzes deutlich hervor“, betont der Wermelskirchener Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Denn wer vorher eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einem Schadensersatz rechnen.“

Diese Versicherung zahlt bei Schäden, die durch elementare Naturgefahren verursacht wurden, also auch durch Starkregen und Überschwemmungen. Sie deckt aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch andere Schäden, wie etwa Erdrutsche, Lawinen, Erd-Senkung und Erdbeben.

Elementarschadenversicherung: ein wichtiger Baustein

Elementarschadenversicherung: ein wichtiger Baustein

Eine Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung kann an eine bereits bestehende Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung als ein weiterer Baustein zusätzlich abgeschlossen werden. Gegenwärtig haben bundesweit nur 52 Prozent der Immobilieneigentümer diesen Versicherungsschutz, erläutert Lothar Weber.

Firmen können auch ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren. Sollte es dann zu einem Schadensfall durch Überschwemmung kommen, kann die Betriebsunterbrechungsversicherung das Unternehmen optimalerweise finanziell so stellen, als hätte diese erzwungene Unterbrechung niemals stattgefunden.

Auch Ölheizungen sollten versichert werden

Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn Starkregen und Hochwasser den Keller überfluten und die Tanks aus ihrer Verankerung lösen. Das Heizöl kann sich dann mit dem Brackwasser mischen.

„Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, unterstreicht Lothar Weber: „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken.“

Kfz-Versicherung im Überflutungsfall

Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig über ein überflutetes Straßenstück fährt und stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.

„Denn die Kfz-Versicherung wird dann ihre Leistung wegen fahrlässigem Verhalten mindern bzw. ganz verweigern“, stellt Lothar Weber dar.

Martin Weiß

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