Lufthansa-Tochter Discover streikt ab Dienstag: Das müssen Reisende wissen Réplication en alemán: Lufthansa-Töchterin Discover streikt ab Dienstag:

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Lufthansa-Töchterin Discover streikt ab Dienstag: Das müssen Reisende wissen

Ab Dienstag wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr kommen: Die Lufthansa-Töchterin Discover hat für den kommenden Dienstag einen Streik angekündigt. Dies bedeutet, dass viele Flüge ausfallen oder verspätet sein werden. Reisende, die mit Discover fliegen wollten, sollten sich unbedingt vorher informieren, um ihre Reisepläne entsprechend anzupassen. Wir werden Ihnen in den folgenden Zeilen alle wichtigen Informationen zum Streik bei Discover zusammenfassen, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Lufthansa-Tochter Discover streikt: Was Reisende wissen sollten

Im Tarifstreit bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines wollen die Gewerkschaften des fliegenden Personals ab Dienstag (27.8.) bis Freitag (30. August) streiken. „Bestreikt werden alle Abflüge von deutschen Flughäfen“, kündigte die Flugbegleitervertretung UFO am Sonntagabend an.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) und UFO wollen mit dem Arbeitskampf eigene Tarifverträge bei dem Ferienflieger durchsetzen, nachdem dieser unerwartet einen Abschluss mit der konkurrierenden Gewerkschaft Verdi erzielt hatte. „In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde mit einer anderen Gewerkschaft ein sehr schlampiges Tarifwerk überraschend aus dem Boden gestampft“, hieß es in der UFO-Erklärung vom Sonntag.

Piloten und Flugbegleiter von Discover streiken: Auswirkungen auf Reisepläne

Piloten und Flugbegleiter von Discover streiken: Auswirkungen auf Reisepläne

Die Lufthansa verwies dazu nur auf den mit Verdi erzielten Abschluss der Discover. Discover äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und erklärte, der Verdi-Vertrag solle jetzt umgesetzt werden. Der Ferienflieger konnte die Folgen einer Streikwelle von VC und UFO zu Jahresbeginn, auch dank Unterstützung im Lufthansa-Netzwerk, für die Passagiere in Grenzen halten.

Die Airline bietet Europa- und Langstreckenflüge von Frankfurt und München aus mit einer Flotte von 27 Flugzeugen an. Discover und Verdi hatten sich Anfang August geeinigt. Ab Juli steigen die Gehälter der rund 500 Cockpit-Beschäftigten Verdi zufolge um mindestens 15,7 Prozent, bei den etwa 1400 Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern sind es zwischen 34,1 und 38,4 Prozent.

Discover Airlines: Streik an Bord - was tun, wenn Flüge abgesagt werden?

Welche Rechte haben betroffene Reisende, wenn Piloten und Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter streiken und die Maschinen am Boden bleiben sollten? Antworten auf wichtige Fragen:

Wichtig: Wer lange am Flughafen warten muss, hat laut dem Fluggastrechteportal Flightright Anspruch auf eine Versorgung - sprich, die Airline muss Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie Hotelübernachtungen zur Verfügung stellen bzw. ermöglichen.

Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen. Als Alternative zur Rückerstattung des Original-Tickets können Reisende auch eine kostenlose Ersatzbeförderung verlangen.

Entscheiden Reisende sich für die Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft diese schnellstmöglich organisieren - also etwa Über-Eck-Verbindungen prüfen. Bei der Suche nach einem Alternativ-Flug muss die Airline auch Flüge anderer Anbieter berücksichtigen. „Vorausgesetzt es sind noch ausreichend Plätze vorhanden“, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Entschädigung: Gibt es zusätzlich dazu auch Entschädigungen? Rechtlich handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit „können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen“, schreibt das Fluggastrechteportal Flightright.

Was tun, wenn es unterwegs zu Verspätungen oder Annullierungen kommt? Am besten an den Schalter der Airline wenden - und direkt dort zunächst Leistungen einfordern, rät das EVZ. Dort bekommen gestrandete Reisende Auskunft, etwa über ein Hotel oder den nächstmöglichen Rückflug. Wichtig: Die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Übrigens: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich an den Reiseveranstalter wenden - und hat je nach Fall meist noch weitergehende Rechte.

Wetter statt Streik - was ist, wenn der Flug aus anderen Gründen ausfällt? Jüngst sind Fluggäste wegen Sturmböen auf der Insel Madeira gestrandet. Auch dann ist die Airline laut EVZ verpflichtet, in einem angemessenem Rahmen Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen - wie Hotelzimmer sowie Mahlzeiten.

Die Airline muss auch in diesem Fall schnellstmöglich einen Alternativ-Flug anbieten oder das Ticket erstatten. Weil Wetterkapriolen außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen, sind die Aussichten auf zusätzliche Entschädigungszahlungen hier allerdings gering.

Die Airline reagiert nicht - was tun? Wenn die Airline nicht für eine Unterkunft oder Mahlzeiten etwa in Form von Restaurant-Gutscheinen sorgt, können Reisende die Kosten dafür hinterher geltend machen. Wichtig ist laut EVZ dann aber, dass man alle Rechnungen aufbewahrt.

Und sollte sich die Airline nicht um die nächstmögliche Flug-Alternative kümmern, können Reisende selbst einen Rückflug buchen und sich die Kosten erstatten lassen. Allerdings sollten Reisende aufpassen, wenn sie den Flug vorsorglich selbst stornieren. Denn dann haben sie laut EVZ nicht die gleichen Rechte wie bei einer Annullierung seitens der Airline.

Gibt es später Probleme etwa bei der Kostenübernahme, können Reisende sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das EVZ hat dazu eine Übersicht erstellt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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