Marihuana-Qualm: Nachbar pafft Joint auf dem Balkon - kann man das verbieten?

Index

Marihuana-Qualm: Nachbar pafft Joint auf dem Balkon - kann man das verbieten?

In Deutschland herrscht weiterhin Uneinigkeit über die Legalität von Cannabis. Während einige Bundesländer sich für eine Liberalisierung der Drogenpolitik aussprechen, bleiben andere bei einem strengen Verbot. Doch was passiert, wenn der Nachbar auf dem Balkon öffentlich Marihuana konsumiert? Ist dies zulässig oder kann man dies verbieten? In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte dieser Frage beleuchten und klären, ob und wie man den Marihuana-Konsum auf dem Balkon unterbinden kann.

Rauchen auf dem Balkon: Kann der Vermieter ein Joint-Verbot verhängen?

In Mietshäusern mit Balkonen ist es keine Seltenheit, dass ein Nachbar oder eine Nachbarin einen Joint raucht. Der Geruch zieht schnell in andere Wohnungen, wenn Mieterinnen oder Mieter die Fenster offen haben. Wer sich davon gestört fühlt, fragt sich sicher: Kann der Vermieter nicht ein Rauchverbot vorschreiben?

Die Antwort ist recht eindeutig: „Vermietende können Mietenden innerhalb der Mietwohnung weder das Rauchen noch den Konsum von Marihuana, der seit April 2024 in Deutschland legal ist, verbieten“, heißt es vom Deutschen Mieterbund. Ein Rauchverbot können Vermieterinnen und Vermieter den Angaben zufolge nur für Gemeinschaftsflächen wie Hausflure aussprechen.

Rechtliche Grenzen für Vermieter

Rechtliche Grenzen für Vermieter

Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung frei sind, Marihuana zu konsumieren, solange sie dies nicht in Gemeinschaftsflächen tun. Der Vermieter kann hier keine Einschränkungen verhängen.

Anders sieht es jedoch auf dem Balkon aus. Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern können.

Mietminderung bei Marihuana-Rauch auf dem Balkon?

Mietminderung bei Marihuana-Rauch auf dem Balkon?

Wer nicht mehr erholsam schlafen kann, weil ein Nachbar regelmäßig Marihuana auf dem Balkon raucht, kann unter Umständen die Miete mindern. Ob die Mietminderung gerechtfertigt ist, ist allerdings immer abhängig vom Einzelfall. Gerichte haben hier in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Es gibt aber Fälle, in denen eine Mietminderung von fünf bis zehn Prozent als angemessen erachtet wurden.

Infos: Cannabis-Wirkung – die zehn wichtigsten Fakten im Überblick

Foto: dpa/Annette Riedl

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up