MDR muss Werbespot von ‚Die Partei‘ ausstrahlen

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MDR muss Werbespot von ‚Die Partei‘ ausstrahlen

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden, dass der MDR einen Werbefilm der Satirepartei ‚Die Partei‘ ausstrahlen muss. Laut Urteil hat der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einem Versammlungsgesetz zu entsprechen und muss politische Werbung von rechtsextremen Parteien senden. Die Satirepartei hatte den MDR verklagt, nachdem dieser einen von ihr produzierten Werbefilm abgelehnt hatte. Der MDR argumentierte, dass der Werbefilm nicht den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags entsprach. Das Gericht sah dies jedoch anders und entschied, dass der Werbefilm zulässig ist.

MDR muss Satire-Werbespot ausstrahlen: OVG bestätigt Entscheidung

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss den umstrittenen Wahlwerbespot „Die Machtergreifung“ der Satirepartei „Die Partei“ im Radio ausstrahlen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Bautzen.

Damit wies der fünfte Senat des OVG eine Beschwerde des Senders gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom Dienstag zurück (5 B 137/24). Das Verwaltungsgericht hatte den MDR zur Ausstrahlung der für Donnerstag (22. August) vorgesehenen Wahlwerbung verpflichtet.

MDR sah Verstoß gegen Strafvorschriften

MDR sah Verstoß gegen Strafvorschriften

Der MDR hatte in seiner Beschwerde vor dem OVG geltend gemacht, dass mit der Wahlwerbung der „Partei“ in evidenter und ins Gewicht fallender Weise gegen Strafvorschriften verstoßen werde. Der Sender bezog sich auf das Erschießen von vermeintlichen AfD-Wählerinnen und -Wählern durch Protagonisten des Spots. Dies sei eine Verharmlosung von Gewalttaten.

Das OVG sah jedoch keinen solchen Verstoß. Der Dialog des Ehepaars in dem Wahlwerbespot sei satirisch stark überzeichnet, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Die Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung, die geäußerten Beleidigungen sowie der übertriebene Dialekt der Sprecher würden den satirischen Charakter des Spots verdeutlichen.

Die Stimme der Ehefrau sei unnatürlich verstellt, und für einen unbefangenen Hörer werde sich der satirische Charakter des Spots aufdrängen, der durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt werde.

Der Beschluss aus Bautzen ist unanfechtbar. In Sachsen wird zeitgleich mit Thüringen am Sonntag kommender Woche ein neuer Landtag gewählt.

Die Entscheidung des OVG ist von großer Bedeutung für die politische Meinungsbildung in Sachsen. Es bleibt abzuwarten, wie der MDR auf die Entscheidung reagiert und ob er den Wahlwerbespot tatsächlich ausstrahlen wird.

Martin Weiß

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