Mönchengladbach: Unternehmen müssen Corona-Unterstützung abrechnen

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Mönchengladbach: Unternehmen müssen Corona-Unterstützung abrechnen

In der Stadt Mönchengladbach erleben die Unternehmen derzeit einen Schock. Nachdem sie während der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung vom Staat und der Stadt erhalten haben, müssen sie nun plötzlich Teile davon zurückzahlen. Die Gründe dafür sind noch unklar, aber die Auswirkungen sind bereits spürbar. Viele Unternehmen stehen vor dem Ruinin, da sie die zurückgeforderten Beträge nicht aufbringen können. Die Stadtverwaltung muss nun schnell handeln, um die wirtschaftliche Existenz dieser Unternehmen zu sichern. Die Frage ist, wie konnte es so weit kommen und wie kann die Stadt den Unternehmen helfen, die in dieser schwierigen Lage sind.

Mönchengladbach: Unternehmen müssen Corona-Unterstützung bis September abrechnen

Die Frist für die Abrechnung von Corona-Wirtschaftshilfen läuft bald ab. Unternehmen, die noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, müssen dies nun dringend nachholen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt davor, dass die Frist für die Abrechnung von Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September dieses Jahres abläuft. Wer bis dahin keine Schlussabrechnung eingereicht hat, riskiert, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die unter Vorbehalt gewährten Gelder vollständig zurückgefordert werden.

Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium circa 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, rund 300.000 stehen noch aus. Um die vorläufig gewährten Hilfen zu behalten, müssen die Empfänger bis zum Fristablauf eventuell noch fehlende Unterlagen und die Abrechnungen einreichen.

Corona-Wirtschaftshilfen: Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen

Corona-Wirtschaftshilfen: Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständigen, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt.

„Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt“, sagt Bert Mangels, Referent im IHK-Bereich Gründung, Recht und Steuern. „Dabei war von vornherein ein nachträglicher Abgleich der prognostizierten mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen“.

Mittlerweile haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mehr als 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt. Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.

Weitere Informationen sind auf dieser Website veröffentlicht: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Heike Schulze

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