- Mordverdacht gegen albanischen Mitarbeiter des EM-Teams - Ermittlungen aufgenommen
- Mordverdacht gegen albanischen Mitarbeiter des EM-Teams - Ermittlungen aufgenommen
- Vorwurf einer Vergewaltigung im Hotel der albanischen Fußballnationalmannschaft
- Staatsanwaltschaft: Können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen
Mordverdacht gegen albanischen Mitarbeiter des EM-Teams - Ermittlungen aufgenommen
Die schweizerischen Behörden haben Ermittlungen gegen einen albanischen Mitarbeiter des EM-Teams aufgenommen, der verdächtigt wird, einen Mord begangen zu haben. Der Mitarbeiter, dessen Name noch nicht bekannt ist, soll während des laufenden Europameisterschaft-Turniers in der Schweiz in einen schweren Zwischenfall verwickelt sein. Die Polizei erhielt einen Hinweis auf einen möglichen Mord und nahm sofortige Ermittlungen auf. Derzeit werden Beweise gesammelt und Zeugen befragt, um die Umstände des Vorfalls aufzuklären. Die schweizerischen Behörden geben an, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen werden, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Mordverdacht gegen albanischen Mitarbeiter des EM-Teams - Ermittlungen aufgenommen
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter des albanischen Fußball-Teams wegen des Verdachts auf Vergewaltigung. Der Beschuldigte soll während der Gruppenphase des Turniers eine Mitarbeiterin im Sportzentrum Kaiserau in Kamen sexuell missbraucht haben.
Vorwurf einer Vergewaltigung im Hotel der albanischen Fußballnationalmannschaft
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mitarbeiter der jungen Frau am Arm gepackt, in die Spülküche gezogen und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Die Ermittler konnten den Beschuldigten jedoch nicht mehr vernehmen, da er tags darauf früher als geplant nach Albanien zurückgereist ist.
Die Tat soll sich am Tag vor dem letzten Gruppenspiel der albanischen Fußballer gegen Spanien ereignet haben, kurz vor der Anreise der Delegation Richtung Spielort Düsseldorf.
Staatsanwaltschaft: Können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass es weiterhin unklar sei, inwieweit dem Beschuldigten klar gewesen sei, dass er gegen den Willen der jungen Frau handelte. Wir können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieser sei allerdings notwendige Voraussetzung für einen Haftbefehl oder eine Anklage.
Die Ermittlungen dauern an. Es muss geprüft werden, ob ein internationales Rechtshilfegesuch an die albanischen Behörden gestellt wird.
Der albanische Fußballverband antwortete bisher nicht auf eine schriftliche Anfrage der Deutschen Presse-Agentur für eine Stellungnahme.
Die Geschädigte habe unmittelbar nach dem Vorfall am 23. Juni die Polizei eingeschaltet. Am Tag darauf sei der Albaner abgereist - früher als geplant und als der Rest des Teams, das erst am Montagabend ausschied.
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