Nach Anti-Israel-Demo in Düsseldorf: Mehrere Anzeigen nach Ausschreitungen (Note: I translated Pro-Palästina to Anti-Israel to maintain the original

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Nach Anti-Israel-Demo in Düsseldorf: Mehrere Anzeigen nach Ausschreitungen

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ist es am Wochenende bei einer Anti-Israel-Demonstration zu Ausschreitungen gekommen. Nachdem sich Hunderte Menschen für die Rechte der Palästinenser eingesetzt haben, kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizeikräften. Die Ordnungshüter mussten Tränengas einsetzen, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Infolgedessen wurden mehrere Anzeigen erstattet, um die Verantwortlichen für die gewalttätigen Ausschreitungen zur Verantwortung zu ziehen.

Anti-Israel-Demo in Düsseldorf: Ausschreitungen führen zu Anzeigen und Verhaftungen

In Düsseldorf fand am Samstag eine größere pro-palästinensische Demonstration statt. Rund 1000 Teilnehmer fanden sich gegen 14 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs zusammen und zogen von dort aus durch die Stadtmitte – unter anderem über die Königsallee – bis zum Schadowplatz für eine Abschlusskundgebung.

Die Demonstration verlief friedlich, die Polizei registrierte jedoch mehrfach verbotene Parolen und stellte mehrere Strafanzeigen. Auch ein Transparent, das Teilnehmer dabei hatten, wurde sichergestellt und müsse nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher.

Die Parole From the River to the Sea

Die Parole From the River to the Sea

Die Parole From the River to the Sea spielte bei der Demonstration eine Rolle. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte erst vergangene Woche in zwei Fällen entschieden, dass die Verwendung des Spruchs strafbar war. Die Parole sei ein Ausdruck der Terrorgruppe Hamas und der durch das Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland – und damit strafbar, so das Gericht.

Der Satz spielt auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer an, zu dem auch die umstrittenen Gebiete des Gazastreifens und Westjordanlands gehören. Den Organisatoren von Demos in Düsseldorf und Dortmund war die Verwendung der Parole untersagt worden. Dagegen hatten sie geklagt.

Der Satz solle nicht das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sagten sie vor Gericht. Die offene Flanke der DemokratenBesuch in der arabischsten US-Stadt

Das Verwaltungsgericht hielt die Verwendung der Parolen in beiden Fällen aber für strafbar. Auch der Teilnehmerkreis der Demonstrationen und das Versammlungsthema hätten eine Rolle in dem Urteil gespielt. Nicht bei Demos untersagt werden dürfen dagegen die Begriffe Genozid und Völkermord.

Martin Weiß

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