- Nettetal: Anzahl der Altkleidercontainer soll begrenzt werden
- Nettetal begrenzt die Zahl der Altkleidercontainer
- Hintergrund: Übermöblierung auf öffentlichen Flächen
- Getrennte Sammlung von Alttextilien verpflichtend
- Standorte der Altkleidercontainer
- Kritik an unkoordiniertem Aufstellen der Container
- Rechtsprechung und Entscheidung des Rates
Nettetal: Anzahl der Altkleidercontainer soll begrenzt werden
In der Stadt Nettetal soll sich in Zukunft einiges ändern, wenn es um die Anzahl der Altkleidercontainer geht. Die Stadtverwaltung plant, die Zahl dieser Container zu begrenzen, um die optische Belästigung in der Stadt zu reduzieren. Laut einem aktuellen Bericht soll die neue Regelung in Kürze in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Container, in denen die Bürger ihre gebrauchten Kleidungsstücke entsorgen können, künftig eingehegt wird. Die Stadtverwaltung hofft, dass dies zu einer Verbesserung der Stadtgestaltung beiträgt.
Nettetal begrenzt die Zahl der Altkleidercontainer
In Zukunft sollen auf dem Stadtgebiet von Nettetal nur noch an acht Standorten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Sammelcontainer für Alttextilien bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nettetal sprach sich am Donnerstag einstimmig dafür aus, diese Obergrenze festzulegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 14. November.
Hintergrund: Übermöblierung auf öffentlichen Flächen
Die Stadtverwaltung bezeichnet dies als Übermöblierung auf öffentlichen Flächen, gemeint ist: Es soll nicht zu viele Sammelcontainer für alte Textilien geben. Durchschnittlich werden pro Altkleidercontainer jährlich 40 Tonnen Alttextilien gesammelt.
Getrennte Sammlung von Alttextilien verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Textilabfälle getrennt gesammelt werden. Bislang können Alttextilien über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Stadt Nettetal als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Abfallbeseitigung zuständig.
Standorte der Altkleidercontainer
Nicht betroffen von diesem Konzept sind die Container auf privaten Flächen. Im öffentlichen Raum stehen Container in Hinsbeck am Kindergarten an der Oirlicher Straße und am Marktplatz zur Parkstraße, in Breyell auf dem Penny-Parkplatz an der Biether Straße und an der Weberstraße an der Ecke zum Ritzbruch. In Leuth steht ein Container auf dem Parkplatz am Xylanderweg, in Schaag an der Blumenstraße. In Kaldenkirchen sind die Standorte am Tegelener Weg (Netto) und an der Ravensstraße vorgesehen.
Kritik an unkoordiniertem Aufstellen der Container
Gegen das unkoordinierte Aufstellen der Container gehe man seit Jahrzehnten an, teilte die Stadt mit. Bemängelt wurde beispielsweise, dass oft keine Kontaktdaten auf den Containern angegeben wären. Im Falle einer Gefahr oder Beschädigung könnten so die Eigentümer nicht umgehend informiert werden.
Rechtsprechung und Entscheidung des Rates
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat noch einmal die bisherige Linie bekräftigt, dass ein Rat einer Kommune der entsprechenden Verwaltung nicht vorgeben darf, derartige Anträge grundsätzlich abzulehnen. Der Knackpunkt: Werde ein Antrag gestellt, könne die Verwaltung nicht mehr ermessen, sondern nur ablehnen. Allerdings bleibt das Heft des Handelns letztendlich doch beim Rat. Per Beschluss kann der Stadtrat nämlich die Zahl der Container im öffentlichen Raum begrenzen. Ist diese Zahl erreicht, wird keine weitere Erlaubnis mehr erteilt.
Schreibe einen Kommentar