Neues Recht zur Rückschiebung unberechtigter Ausländer

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Neues Recht zur Rückschiebung unberechtigter Ausländer

Das neue Recht zur Rückschiebung unberechtigter Ausländer ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung des Asylverfahrens und zur besseren Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland. Durch dieses Gesetz soll die Rückführung von Personen, die nicht berechtigt sind, in Deutschland zu bleiben, beschleunigt werden. Dies betrifft insbesondere solche, die keinen Anspruch auf Asyl haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde. Das neue Recht soll auch die Sicherheit in Deutschland erhöhen, indem es die Identifizierung und die Überwachung von Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, verbessert.

Brüssel plant neues Recht zur Rückschiebung von illegalen Ausländern

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung illegal eingereister Migranten vorlegen. Dies kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem am Montagabend veröffentlichten Brief an die 27 Mitgliedstaaten an.

Der Vorschlag der EU-Kommission werde klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen enthalten und habe die Absicht, den Rückführungsprozess wirksam zu straffen. „Aber wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen, um unsere Handlungsfähigkeit zu verbessern“, fügte von der Leyen in dem Brief hinzu.

Die Länder müssten eine Ebene der Harmonisierung und des Vertrauens aufbauen, so dass ein jeder Mitgliedsstaat die Entscheidung des anderen anerkenne. Dies würde sicherstellen, dass Migranten, gegen die in einem Land eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, keine Lücken im System ausnutzen können, um eine Rückführung in einem anderen Land zu vermeiden.

EUKommission will klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen einrichten

EUKommission will klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen einrichten

Die EU-Mitgliedsländer hatten sich erst im Frühjahr mühsam auf eine Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (Geas) geeinigt, die unter anderem verschärfte Abschieberegeln vorsieht. Seither forderten unter anderem die Niederlande und Ungarn, von den gemeinsamen Asylregeln ausgenommen zu werden.

Solche Opt-outs erfordern jedoch eine EU-Vertragsänderung, der alle Mitgliedsländer zustimmen müssen. Die im Frühjahr vereinbarte Geas-Reform soll ab Juni 2026 gelten. Dadurch sollen unter anderem erstmals schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen möglich werden.

Führende Migrationsexperten halten Geas hinsichtlich von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten für problematisch. Am Samstag hatte der polnische Regierungschef Donald Tusk zudem angekündigt, das Asylrecht teilweise aussetzen zu wollen.

Er warf Russland und dem Nachbarland Belarus vor, gezielt Migranten über die polnischen Grenze zu schleusen und so die EU destabilisieren zu wollen. „Die Art und Weise, wie dieses Recht auf Asyl genutzt wird, widerspricht genau dem Wesen des Rechts auf Asyl“, erklärte Tusk.

Brüssel sei „im Kontakt mit den polnischen Behörden“, sagte eine Kommissionssprecherin am Montag in Brüssel. Sie betonte jedoch, als EU-Mitglied habe Polen die Verpflichtung, den Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen. Brüssel schloss sich den Vorwürfen an Russland und Belarus allerdings an.

Polen und Tschechien wollen die Migration auf die Tagesordnung beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs Ende der Woche in Brüssel setzen. Beide Länder fordern ein härteres Vorgehen und schnellere Abschiebungen an den EU-Außengrenzen. Zugleich kritisieren sie Grenzkontrollen innerhalb der EU, wie Deutschland sie zuletzt wieder eingeführt hatte.

Heike Schulze

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