Neukirchen-Vluyn: Anmeldung erforderlich für Bäume und Strauchschnitt zur Abfuhr
In der Gemeinde Neukirchen-Vluyn gilt ab sofort eine neue Regelung für die Entsorgung von Bäumen und Strauchschnitt. Um einen reibungslosen Ablauf der Abfuhr zu gewährleisten, ist es erforderlich, sich vorher anzumelden. Die Anmeldung ist für alle Bürgerinnen und Bürger pfllicht, die einen größeren Mengen an Bäumen und Strauchschnitt zur Abfuhr bereitstellen möchten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die ihre Gärten und Grundstücke von Bäumen und Strauchschnitt befreien möchten. Durch die Anmeldung kann die Gemeinde Neukirchen-Vluyn besser planen und eine effektive Abfuhr organisieren.
Baumschnitt-Abfuhr in Neukirchen-Vluyn: Anmeldung notwendig für Oktober-Termin
In vielen Gärten steht im Herbst der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen auf dem Programm. Wer den Astschnitt nicht selbst häckseln und im Garten nutzen möchte, der kann die Baumschnitt-Abfuhr der Firma Schönmackers an folgenden Tagen nutzen:
Montag, 14. Oktober, Revier 1-5
Freitag, 18. Oktober, Revier 6-10
Wichtig zu beachten ist, dass die Baumschnitt-Abfuhr bis spätestens zum 8. Oktober bei der Firma Schönmackers angemeldet werden muss. Dies kann über die Hotline unter 0800 1747474 oder über die Internetseite der Entsorgungsfirma unter www.schoenmackers.de erfolgen.
Für die Abfuhr müssen die Äste bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen handlich gebündelt und auf eine Länge von 1,50 Meter gekürzt werden. Außerdem darf nur verrottbare Kordel für das Bündeln verwendet werden. Astwerk, das ungebündelt an der Straße liegt, wird nicht mitgenommen.
Bitte beachten Sie die genannten Bedingungen, um sicherzustellen, dass Ihre Äste problemlos abgefahren werden können.
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