Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen eine Milliarde Euro für die U3-Betreuung zur Verfügung

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Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen eine Milliarde Euro für die U3-Betreuung zur Verfügung

In einer bedeutenden Entscheidung für die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung beschlossen, den Kommunen eine Milliarde Euro für die U3-Betreuung zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Qualität und Verfügbarkeit der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in den Kommunen des Bundeslandes zu verbessern. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote an Kita-Plätzen zu erweitern und die Betreuungssituation für Eltern zu verbessern.

Nordrhein-Westfalen sichert Kommunen eine Milliarde Euro für U3-Betreuung zu

Nordrhein-Westfalen sichert Kommunen eine Milliarde Euro für U3-Betreuung zu

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ausgleichszahlungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro zuzusichern. Dies gab die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände am Dienstag (8. Oktober) in Düsseldorf bekannt.

Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die rückwirkenden Ausgleichszahlungen für vorangegangene Jahre sollen noch im laufenden Jahr erfolgen.

Die Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Die Landesregierung ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet, den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW als oberste Landesjugendbehörde hat alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe zu überprüfen und anzupassen. Trotz intensiver Gespräche konnte aber bislang keine Einigung über alle Details des Überprüfungsverfahrens zum BAG-JH erzielt werden.

Die kommunalen Spitzenverbände gehen bei der U3-Kindertagesbetreuung von deutlich höheren Kosten als die Landesregierung aus. Zudem müsste aus Sicht der Kommunen der höhere Belastungsausgleich deutlich früher rückwirkend gelten, als es die Landesregierung plant. Da diese Fragen weiterhin offen sind, erwägen die kommunalen Spitzenverbände nun eine Klage.

Die Landesregierung hat sich jedoch geeinigt, die Gespräche zur Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe für den Zeitraum 2021 bis 2026 mit der Rechtsverordnung abzuschließen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich über den Beschluss gefreut, aber auch betont, dass es immer noch unterschiedliche Positionen zwischen der Landesregierung und den Verbänden gibt.

Heike Schulze

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