NRW ablehnt eigenes Drohnen-Gesetz

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NRW ablehnt eigenes Drohnen-Gesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich entschieden, ein eigenes Drohnen-Gesetz abzulehnen. Dieser Beschluss fiel nach langem Ringen und intensiven Debatten zwischen den verschiedenen Parteien. Die Entscheidung kommt überraschend, da NRW als eines der ersten Bundesländer ein solches Gesetz einführen wollte, um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und die Missbrauch von Drohnen zu verhindern. Stattdessen wird NRW sich auf die Bundesvorschriften verlassen, die bald in Kraft treten werden. Die Ablehnung eines eigenen Gesetzes bedeutet, dass die Regelung von Drohnen in NRW künftig vom Bund geregelt wird.

NRW lehnt eigenes DrohnenGesetz ab

Die Landesregierung und die ihr unterstehenden Behörden setzen bei ihrer Arbeit umfangreich Drohnen ein. Dies ergab eine Abfrage unserer Redaktion bei allen Ministerien. Demnach setzen alle Ressorts mit Ausnahme von Gesundheit, Schule und Kommunales auf eigene oder externe Drohnen.

Vielfältige Anwendungsfelder

Vielfältige Anwendungsfelder

Während die Staatskanzlei und mehrere Ministerien sie vor allem für Fotografien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nutzen, gibt es darüber hinaus zahlreiche fachlich begründete Anwendungsfelder. So erklärte etwa das für Katastrophenschutz zuständige Innenministerium von Herbert Reul (CDU), dass verschiedene Kommunen die Geräte in eigener Zuständigkeit für den Brandschutz gebrauchten.

Das Institut der Feuerwehr biete dafür seit 2019 Kurse an. Auch die Polizei sei mit Drohnen ausgestattet: „Diese sind bei den kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, der Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei sowie den Verkehrsunfallaufnahmeteams angesiedelt und werden dort durch speziell fortgebildete Fernpilotinnen und Fernpiloten bedient“, erklärte eine Sprecherin.

Auch das Umwelt- und Verkehrsministerium von Oliver Krischer (Grüne) verwendet Drohnen etwa für das Monitoring beim Natur- und Artenschutz. Ein Beispiel dafür wäre die Rehkitzsuche vor der Mahd in der Pflegezone des Nationalparks.

Kritik an fehlender Rechtsgrundlage

Die FDP im Düsseldorfer Landtag wirft der Landesregierung „eine alarmierende Sorglosigkeit im Umgang mit den Rechten der Bürgerinnen und Bürger“ vor. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Werner Pfeil, verweist auf eine Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, wonach die bisherige bayerische Landesregelung nicht zum Schutz der Bürgerrechte ausreichend sei.

In NRW ist dies nicht anders, auch hier fehlt die Rechtsgrundlage für Drohneneinsätze mit Kameras über Privatgrundstücken, weil wir in NRW über dieselben rechtlichen Gesetzeslücken verfügen“, sagte Pfeil. Die Landesregierung erklärte dazu, in NRW schützten die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Achtung der Privatsphäre umfassend.

Dies gilt auch, soweit der Einsatz von Drohnen über Privatgrundstücken durch die Gemeinden in Frage steht“, sagte eine Sprecherin der Landesregierung. Eine darüber hinaus gehende landesgesetzliche Regelung sei nicht möglich, da allein der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitze.

FDP-Rechtsexperte Pfeil konterte: „Wenn dem so wäre, hätte es die Entscheidung aus Bayern nicht gegeben. Statt eine klare rechtliche Grundlage für den behördlichen Einsatz von Drohnen zu schaffen, versteckt sich die Landesregierung hinter der Behauptung, dass die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung und das bestehende Polizeigesetz ausreichen würden, was falsch ist“.

Dieser rechtswidrige Umgang verletze auch in NRW das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre. Offen blieb in der Antwort des Landes, inwieweit die Kommunen auf Drohnen setzen. Das nannte Pfeil erschreckend. „Diese mangelnde Transparenz und Kontrolle öffnet Tür und Tor für willkürliche Überwachungsmaßnahmen“.

FDP-Rechtsexperte Pfeil fordert eine umfassende und klare gesetzliche Regelung für den Drohneneinsatz durch Behörden in NRW. „Trotz der klaren Mahnung aus Bayern und der offensichtlichen Rechtsunsicherheit bleibt die Landesregierung stur bei ihrer Einschätzung, dass keine weitergehende gesetzliche Regelung notwendig sei – eine Haltung, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel setzt“.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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