NRW: Verlängerung von Schulferien kann bis zu 1000 Euro Bußgeld nach sich ziehen

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NRW: Verlängerung von Schulferien kann bis zu 1000 Euro Bußgeld nach sich ziehen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Eltern und Erziehungsberechtigte künftig bei der Verlängerung von Schulferien genau abwägen, da sie andernfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen müssen. Die neue Regelung gilt ab diesem Schuljahr und zielt darauf ab, die Schulpflicht zu stärken und die regelmäßige Teilnahme an den Schulveranstaltungen zu gewährleisten. Eltern, die ihre Kinder ohne triftigen Grund von der Schule fernhalten, müssen mit einer Geldbuße rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 1000 Euro betragen.

Hunderte Familien in NRW riskieren saftige Bußgelder für eigenmächtig verlängerte Schulferien

Hunderte Familien in Nordrhein-Westfalen riskieren jedes Jahr saftige Bußgelder für eigenmächtig verlängerte Schulferien. Im vergangenen Jahr wurden von den Bezirksregierungen in NRW rund 2000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet.

Ferienverlängerung in NRW: Bis zu 1000 Euro Bußgeld drohen

Ferienverlängerung in NRW: Bis zu 1000 Euro Bußgeld drohen

Diese Verfahren können teuer werden. Der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen liegt zwischen 300 und 1000 Euro. Geahndet wird damit nicht nur die Ferienverlängerung - etwa mit Blick auf billigere Flüge - sondern auch Schwänzen aus anderen Anlässen. Der selbst genehmigte Sonderurlaub und Wiederholungsfälle würden allerdings bei der Bemessung besonders schwer gewichtet, warnte eine Sprecherin der Bezirksregierung Münster.

Schulferien in NRW: Eigenmächtige Verlängerung kann teuer werden

Schulferien in NRW: Eigenmächtige Verlängerung kann teuer werden

Für das laufende Jahr sind von den Schulen bereits zahlreiche Fälle gemeldet worden. Die Bezirksregierung Münster meldete für das laufende Jahr 1098 Fälle, davon 114 im Zusammenhang mit Ferien. 2023 gab es dort 1618 Bußgeldverfahren, davon wiederum 206 ferienbedingte.

In den Zahlen nicht enthalten sind Verfahren für Grund- und Hauptschulen sowie einen Großteil der Förderschulen. Sie werden von den Schulämtern der Kommunen geführt.

Im Erlass des Schulministeriums zur Teilnahme am Unterricht heißt es: Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Bußgelder pro Elternteil und Kind. Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden und Schülerinnen und Schüler unentschuldigt den Unterricht oder sonstige verbindliche Schulveranstaltungen versäumen, muss jeder sorgeberechtigte Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen, erläuterte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.

Zudem könne gegen Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein weiteres Bußgeld verhängt werden - etwa, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren. Schule kann Attest verlangen. Bei volljährigen Schülern richte sich das Bußgeldverfahren ohnehin gegen die Schülerin selbst.

Wenn im Fall eines entschuldigten Fehlens an einer Krankmeldung begründete Zweifel bestehen, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.

Martin Weiß

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