NRW wurde durch Grundsteuer-Gutachten bestätigt
Das Gutachten zur Grundsteuerreform hat die Position des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigt. Laut dem expertenpanel hat die Landesregierung von NRW die richtigen Schritte unternommen, um die Grundsteuer zu reformieren. Die Experten haben in ihrem Gutachten festgestellt, dass die von NRW vorgeschlagenen Änderungen im Grundsteuergesetz geeignet sind, um die Steuerlast auf die Grundstückseigentümer zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Finanzen in NRW. Die Landesregierung hat damit einen wichtigen Erfolg in der Finanzpolitik erreicht.
NRW-Regierung bestätigt Studie: Grundsteuerreform auf verfassungskonformer Grundlage
Das NRW-Finanzministerium sieht sich auf gutem Weg in Sachen Grundsteuerreform. Ein Rechtsgutachten von zwei renommierten Staatsrechtsprofessoren, Klaus-Dieter Drüen und Marcel Krumm, bestätigt, dass unterschiedlich hohe Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zulässig sind.
NRW will den Kommunen ab dem kommenden Jahr erlauben, solche Hebesätze anzuwenden, um zu verhindern, dass sich das Wohnen durch die Grundsteuerreform in vielen Städten verteuert, während es zugleich massive Entlastungen für Nicht-Wohn-Immobilien gibt.
Finanzministerium NRW: Gutachten bestätigt Differenzierung bei Grundsteuerhebesätzen
Die Kommunen hatten befürchtet, dass eine solche Differenzierung vor Gericht keinen Bestand haben werde und sie am Ende ohne das wichtige Grundsteueraufkommen dastünden. Zahlreiche Kämmerer hatten deshalb erklärt, Vorsicht walten zu lassen und weiter bei den einheitlichen Hebesätzen bleiben zu wollen.
Das 80-seitige Gutachten stützt nun die Sicht des Finanzministeriums. Winfried Bernhard, Abteilungsleiter Steuern, fasste dies so zusammen: „Es gibt im Grundgesetz eine Abweichungsbefugnis für die Länder von der Bundesgesetzgebung.“ Zudem habe man im Grundgesetz eine Regelung, die den Kommunen das Hebesatzrecht voll umfänglich zuweist. „Der Landesgesetzgeber hat im Prinzip den verfassungsrechtlichen Urzustand wiederhergestellt.“
Die Gutachter sähen überhaupt kein Problem in der Differenzierung. Auch der Einwand der Kommunen, dass diese nun aufwendig begründet werden müsste, sei entkräftet worden. „Es existiert keine gesetzliche Begründungspflicht.“ Es reiche, wenn man sich darauf berufe, dass die Wohnnebenkosten nicht stärker steigen sollen und man deshalb einen niedrigeren Hebesatz verwende.
Das Land hat zudem nach Gesprächen mit den Kommunen angekündigt, diese mit vier Millionen Euro für die Umstellung der IT-Systeme entschädigen zu wollen. Auch hier hatten die Spitzenverbände gewarnt, dass die Zeit zu knapp werden könnte.
Die Verträge mit den Software-Häusern sähen aber vor, dass diese Gesetzesänderungen einarbeiteten, sagte Winfried Bernhard. Er gehe davon aus, dass eine Anpassung noch im laufenden Jahr erfolgen könne.
Anpassen muss das Land auch bei den sogenannten Musterrechnungen für die aufkommensneutralen Hebesätze. Das Ministerium hatte den Städten bereits vor mehreren Wochen eine erste Berechnung zur Verfügung gestellt, welche Hebesätze diese veranschlagen müssten, um am Ende auf das gleiche Steueraufkommen zu kommen.
Allerdings hatte der Städtetag scharfe Kritik geübt, weil viele Widersprüche dabei unberücksichtigt geblieben seien und teils auch noch rückwirkende Hebesatzanhebungen vorgenommen wurden. Das Land kündigte nun erneut an, dass man in der zweiten Septemberhälfte den Kommunen aktualisierte Hebesatz-Modellrechnungen zur Verfügung stellen werde.
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