NRW-Justiz: Tausende Strafverfahren zu Cannabis-Delikten neu bewertet

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NRW-Justiz: Tausende Strafverfahren zu Cannabis-Delikten neu bewertet

Die nordrhein-westfälische Justiz hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer liberaleren Drogenpolitik gemacht. Tausende von Strafverfahren zu Cannabis-Delikten werden neu bewertet. Laut eines neuen Gutachtens sollen die Strafen für den Besitz und den Konsum von Cannabis herabgesetzt werden. Dies könnte zu einer Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums in NRW führen.

Wichtige Fakten:

Die Justizbehörden in NRW haben sich für eine Überprüfung der Strafgesetze in Bezug auf den Umgang mit Cannabis ausgesprochen.

Die Strafen für den Besitz und den Konsum von Cannabis sollen herabgesetzt werden.

* Die NRW-Justiz will eine umfassende Reform der Drogenpolitik einleiten.

Die neue Bewertung der Strafverfahren zu Cannabis-Delikten könnte zu einer weiteren Liberalisierung der Drogenpolitik in NRW führen.

Justiz in NRW: Tausende Strafverfahren zu Cannabis-Delikten werden neu bewertet

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen mehr als 86.000 Altfälle weitgehend abgearbeitet. Im Zuge der Legalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die zuvor wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden.

Nach Angaben des Landesjustizministeriums wurden in NRW bis Ende April mehr als 9.000 solcher Fälle identifiziert - dabei geht es um Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Diese Strafen wurden ganz oder teilweise aufgehoben.

NRW-Justiz: Amnestie für Cannabis-Konsum in kleineren Mengen - Was ändert sich?

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Seit dem 1. April dieses Jahres dürfen Erwachsene über 18 Jahren unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen. Erlaubt ist seitdem auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

Seit 1. Juli konnten zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Allein in NRW waren außerdem schon in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Dutzende Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

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Auch nach der händischen Prüfung zehntausender Verfahren dürfte das Cannabisgesetz die Justiz NRW aber noch über einen längeren Zeitraum erheblich belasten. „Die Amnestie-Regelung wird auch über den zum 1. April 2024 eingetretenen Straferlass hinaus Folgeaufwand verursachen“, teilte das Justizministerium in Düsseldorf mit.

In Fällen, in denen neben dem jetzt sanktionsfreien Umgang mit Cannabis auch wegen anderer Delikte verurteilt wurde, müssten die Gerichte nun die Strafen neu festsetzen. „Im Hinblick darauf haben die Staatsanwaltschaften die Urteile akribisch auszuwerten und die Akten den Gerichten vorzulegen“, erläuterte das Ministerium. „Zudem dürften mit deren Entscheidungen vielfach die Beschwerdegerichte befasst werden.“

Darüber hinaus haben Verurteilte ab 2025 die Möglichkeit, bei den Vollstreckungsbehörden zu beantragen, Einträge aus dem Führungszeugnis löschen zu lassen. Auch das werde auf dem Tisch der Staatsanwaltschaften und Gerichte zusätzlich zu ihren weiteren Aufgaben landen.

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Fast jeder dritte Deutsche nimmt seit der Legalisierung mehr Cannabiskonsum in seinem Umfeld wahr, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der dpa ergeben hatte. Eine knappe Mehrheit von 55 Prozent hält die Legalisierung rückblickend für falsch.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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