Pablo Escobar darf nicht als Marke registriert werden​

Pablo Escobar darf nicht als Marke registriert werden​

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Europäische Gericht erneut festgestellt, dass der Name des berüchtigten kolumbianischen Drogenbosses Pablo Escobar nicht als Marke registriert werden kann. Die luxemburgische Richterin betonte, dass die Verwendung des Namens Escobars für kommerzielle Zwecke nicht akzeptabel sei, da dies eine Verherrlichung eines Verbrechers darstellen würde. Dieses Urteil stärkt das Bewusstsein für die ethischen Grenzen im Markenrecht und verdeutlicht, dass nicht alle Namen oder Figuren für geschäftliche Zwecke verwendet werden können. Die Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und zeigt, dass die Justiz entschieden gegen die Ausbeutung von Verbrechen für wirtschaftliche Gewinne vorgeht.

EU lehnt Antrag ab: Pablo Escobar darf nicht als Marke registriert werden

EU lehnt Antrag ab: Pablo Escobar darf nicht als Marke registriert werden

Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) den Begriff „Pablo Escobar“ für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen lassen. Das Amt lehnte den Antrag ab: Das verstoße gegen die guten Sitten. Der 1993 verstorbene Escobar gilt als gefürchtetster Drogenbaron Kolumbiens. Er gründete das Medellín-Kartell, verdiente Milliarden mit dem Kokain-Schmuggel in die USA und soll für den Tod Tausender Menschen verantwortlich sein.

Das Unternehmen klagte vor dem Gericht der EU auf Eintragung der Marke - und verlor nun. Escobar werde größtenteils nicht mit seinen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien in Verbindung gebracht, entschieden die Richter. Daher verstoße die Anmeldung gegen die moralischen Werte und Normen. Zwar sei Escobar nie strafrechtlich verurteilt worden. Er werde aber als ein Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, das für zahlreiche Verbrechen verantwortlich sei. Deswegen verstoße es auch nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn die Marke nicht eingetragen werde.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

Martin Weiß

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