Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich ab Januar auf ein spektakuläres Verfahren vor dem Gericht. Der 'Mönch von Lützerath', ein Aktivist, der sich gegen den Braunkohleabbau in Lützerath einsetzt, muss sich wegen des Vorwurfs des Polizisten-Schubsens verantworten. Die Ereignisse, die zu diesem Vorfall führten, sind bekannt: Im Oktober letzten Jahres kam es bei einer Demonstration gegen den Kohleabbau zu einer Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Polizisten. Nun muss der 'Mönch von Lützerath' die Konsequenzen seines Handelns tragen. Das Verfahren wird mit großer Spannung erwartet und könnte weitreichende Folgen für die Klimabewegung haben.
Klimaaktivist Mönch von Lützerath vor Gericht
Ein französischer Klimaaktivist muss sich ab dem 22. Januar vor dem Amtsgericht Erkelenz verantworten, weil er als Mönch von Lützerath Polizisten attackiert haben soll. Das teilte ein Gerichtssprecher auf dpa-Anfrage mit.
Der Mönch von Lützerath hatte im Januar 2023 internationale Aufmerksamkeit erregt. In Internetvideos war zu sehen, wie die vermummte und als Franziskanermönch verkleidete Person unter anderem einen Polizisten umschubste, der im Schlamm feststeckte. Damals war das Dorf Lützerath geräumt worden, um es danach für den Kohleabbau abzutragen. Es war zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen.
Laut Anklage hatte der Beschuldigte zunächst am Mittag des 14. Januars von hinten einem Polizisten ans Bein getreten, der dadurch umfiel und sich verletzte. Der Beamte habe Schmerzen in der Schulter gehabt und Hämatome erlitten. Später soll der als Mönch verkleidete Mann dann einen Polizisten zweimal geschubst haben, der gerade einer Kollegin helfen wollte, die ebenfalls im Schlamm steckengeblieben war. Diese Szene ging als Video um die Welt.
Dem beschuldigten Klimaaktivisten war man unter anderem auf die Spur gekommen, weil er sich in einem Interview mit dem Magazin stern als Mönch von Lützerath geoutet hatte. In dem Interview hatte der Franzose keine Reue gezeigt: Irgendwie hat es Spaß gemacht, ja. Und eigentlich war ich selbst überrascht, dass ich nicht im Schlamm stecken geblieben bin.
Insgesamt sind laut Gericht zwei Verhandlungstage angesetzt: Außer dem 22. Januar noch der 5. Februar.
Schreibe einen Kommentar