Prozess: Einstellung des Verfahrens gegen Remscheider Bereitschaftsarzt

Index

Prozess: Einstellung des Verfahrens gegen Remscheider Bereitschaftsarzt

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht in Wuppertal das Verfahren gegen den Remscheider Bereitschaftsarzt eingestellt. Der Arzt war angeklagt worden, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung während seiner Dienstzeit in der Notaufnahme eines Remscheider Krankenhauses. Die Staatsanwaltschaft hatte den Arzt beschuldigt, fehlerhafte Diagnosen gestellt und Behandlungsfehler begangen zu haben, die zu schweren Gesundheitsfolgen für Patienten geführt hätten. Doch das Gericht sah keine hinreichenden Beweise für die Anklagepunkte und stellte das Verfahren eingestellt. Damit ist der Arzt von allen Vorwürfen freigesprochen.

Remscheider Bereitschaftsarzt: Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten

Remscheider Bereitschaftsarzt: Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten

Am 21. März 2021 war ein ärztlicher Bereitschaftsdienst in Remscheid im Einsatz. Der 60-jährige Arzt, der zwei Praxen in der Stadt unterhält und auch für das Gesundheitsamt tätig ist, übernahm den Dienst an jenem Abend. Doch was geschah, war schockierend: Der Arzt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Ein Abend im März 2021: Die Tochter eines offenbar an Corona erkrankten Mannes rief den Rettungsdienst und dann den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Der Vater litt unter Husten, Atemnot und blauen Gliedmaßen. Doch der Mitarbeiter in der Leitstelle wollte keinen Rettungswagen schicken. Der Anruferin wurde geraten, den ärztlichen Bereitschaftsdienst anzurufen, wo sie gestrandet sein sollte.

Der Angeklagte nahm den Anruf entgegen und sagte der Anruferin, dass sie den Rettungsdienst erneut anrufen solle. Er selbst könne nichts für den Vater tun, da dieser unbedingt in die Klinik müsse. Doch die Anruferin tat dies erst am nächsten Tag. Der Vater kam ins Sana-Klinikum und verstarb Wochen später nach einer Ecmo-Beatmung in der Kölner Uni-Klinik.

Vorwürfe und Verfahren: Der Angeklagte wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Doch weder der Amtsrichter noch die Berufungsrichterin waren der Meinung, dass der Angeklagte den Tod des Patienten zu verantworten hat. Doch ein Vorwurf blieb: Der Angeklagte hätte den Rettungsdienst rufen oder selbst zum Patienten fahren müssen.

Kompromiss und Einstellung des Verfahrens: Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss: Das Verfahren gegen den Mediziner wird eingestellt gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro an ein Hospiz. Der Angeklagte behauptet, dass er sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen hat. Die Staatsanwaltschaft und die Berufungsrichterin wollten die Sache nicht mehr so hoch hängen, wie es zuvor der Amtsrichter getan hatte.

Das Urteil wirft Fragen auf: Was passiert, wenn ein Arzt in einem solchen Fall tätig wird? Wie schnell kann man als Bereitschaftsarzt in einen solchen Fall hineingeraten? Und wie wichtig ist es, dass Ärzte immer wieder auf ihre Reputation achten?

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up