Prozess gegen Jérôme Boateng wegen Gewaltvorwürfen weitergeführt
Der Prozess gegen den ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng wegen Gewaltvorwürfen wird fortgesetzt. Der 33-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht München wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Nötigung verantworten. Die Vorwürfe gehen auf einen Vorfall im Juli 2018 zurück, bei dem Boateng seine ehemalige Lebensgefährtin angetrieben haben soll. Der Staatsanwalt wirft dem Fußballer vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung vor. Das Gericht muss nun entscheiden, ob Boateng schuldig ist oder nicht.
Jérôme Boatengs Prozess um Gewaltvorwürfe weitergeführt: Entscheidung könnte bald fallen
Das Landgericht München I verhandelt an diesem Freitag, 12. Juli, weiter um Gewaltvorwürfe gegen Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng. Im inzwischen vierten Prozess könnte sich das langwierige Verfahren dem Ende zuneigen.
Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich hatte Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung aufgefordert, sich auf die Schlussplädoyers vorzubereiten. Wenn es dazu kommt, könnte am nächsten Verhandlungstag in der kommenden Woche das Urteil fallen.
Allerdings waren zuerst noch weitere Zeugen geladen. Die Mutter des früheren FC-Bayern-Spielers wird allerdings nicht wie zunächst geplant vor Gericht aussagen, wie ein Justizsprecher bestätigte. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet, sie wolle von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Mutter des Angeklagten Gebrauch machen und sei darum wieder abgeladen worden.
Keine Einigung im Verfahren gegen Jérôme Boateng
Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng weist Vorwürfe zurück und spricht von „Alptraum“. Der langjährige Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, ist wegen mutmaßlicher Körperverletzung angeklagt.
Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler.
Vorwurf: Gewalt im Karibikurlaub
Die Anschuldigungen, um die es im Kern geht, liegen Jahre zurück: Die Ex-Freundin von Boateng wirft ihm vor, sie 2018 in einem gemeinsamen Karibikurlaub attackiert zu haben. Sie gab an, der heute 35-Jährige habe ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen. Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten.
Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte. Boateng hatte die Vorwürfe seiner Ex-Partnerin schon zu Beginn des neuen Verfahrens bestritten. Er gab an, sich im Karibikurlaub nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Für dieses Schubsen bat er um Entschuldigung.
In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht sprach er von einem „Alptraum“ und bestritt die Gewaltvorwürfe. Zuletzt war ein erneuter Verständigungsprozess zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage, der zu einem früheren Prozessende hätte führen können, gescheitert.
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