Prozess in Wuppertal: Strafprozess gegen 17-Jährigen wegen Amoklaufs eröffnet.

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Prozess in Wuppertal: Strafprozess gegen 17-Jährigen wegen Amoklaufs eröffnet.

Heute hat in Wuppertal ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen, der Bundesweit für Betroffenheit sorgt. Ein 17-Jähriger steht vor Gericht, weil er im Verdacht steht, einen Amoklauf in der Stadt begangen zu haben. Der junge Mann wird beschuldigt, in einem öffentlichen Raum mehrere Menschen tätlich angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Schwere Körperverletzung und versuchten Mord vor. Der Prozess wird in den kommenden Tagen und Wochen aufmerksam verfolgt werden, um Klarheit über die Vorgänge zu erhalten und Gerechtigkeit für die Opfer zu verwirklichen.

Strafprozess eröffnet: 17-Jähriger wegen Amoklaufs in Wuppertaler Schule angeklagt

Am 22. Februar 2024 kam es in Wuppertal zu einem Amokalarm. Ein Schüler soll in einem Pausenraum des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums mit einem Messer um sich gestochen haben. Das SEK und Rettungskräfte rückten mit einem Großaufgebot an, das Schulgelände wurde weiträumig abgesperrt. Vier Jugendliche wurden verletzt, Innenminister Herbert Reul sprach kurz nach der Tat von teils lebensgefährlichen Verletzungen.

Wuppertaler Landgericht: Prozess gegen 17-Jährigen beginnt, Öffentlichkeit aus Jugendschutzgründen ausgeschlossen

Wuppertaler Landgericht: Prozess gegen 17-Jährigen beginnt, Öffentlichkeit aus Jugendschutzgründen ausgeschlossen

Heute beginnt am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen. Die Öffentlichkeit ist aus Jugendschutzgründen ausgeschlossen. Die Anklage lautet auf vierfachen versuchten Mord, die Höchststrafe im Jugendstrafrecht liegt bei zehn Jahren.

Verteidiger bestreitet Anklage: Der Verteidiger des Angeklagten, Mustafa Kaplan, will nur so viel sagen: Die Anklageschrift schießt über das Ziel hinaus. Aus seiner Sicht hätte nicht versuchter Mord, sondern gefährliche Körperverletzung angeklagt werden müssen.

Verteidigung: Tatverdächtiger hat nicht zugestochen: Erst kürzlich hatte sich der Vater des Oberstufenschülers gegenüber den Medien geäußert und gesagt, sein Sohn habe nicht zugestochen mit dem Messer, sondern mit dem Messerknauf geschlagen. Die Verletzungen der vier Mitschüler seien nur oberflächlich gewesen, so Strafverteidiger Mustafa Kaplan, sie seien noch am selben Tag mit einem Pflaster aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Psychische Erkrankung?: Der Angeklagte hatte sich nach der Tat noch in der Schule mit dem Messer selbst schwere Verletzungen zugefügt. Schnell wurde gemutmaßt, der Schüler leide an einer psychischen Erkrankung. Davon will Kaplan nichts hören, das sei von der Staatsanwaltschaft kolportiert worden.

Gutachter im Gerichtssaal: Im Gerichtssaal säßen nun zwei renommierte Gutachter, die genau dieser Frage nachgehen würden. Soviel könne Kaplan sagen: Es gebe Hinweise darauf, dass der 17-Jährige von seinen Klassenkameraden im Vorfeld der Tat verspottet worden sein soll, weil er nicht zum Döneressen habe mitgehen, sondern lieber Zeit mit seiner Großmutter verbringen wollen.

Täter-Opfer-Ausgleich: Zwei der vier Opfer hätten einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt, mit den beiden anderen Familien sei man noch im Gespräch. Die Kammer hat zehn Verhandlungstage festgesetzt, am 4. Oktober soll das Urteil verkündet werden.

Martin Weiß

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