Remscheid: 18 Monate Haft für Anspruchsvollen Rapper-Wannabe
In einer sensationellen Entscheidung des Amtsgerichts Remscheid wurde ein 24-jähriger Mann zu 18 Monaten Haft verurteilt. Der junge Mann hatte sich als Rapper ausgegeben und versucht, seine Berühmtheit zu nutzen, um Geschäftspartner zu täuschen. Doch die Justiz sah durch den Schein und verurteilte ihn wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Die Geschichte des Rapper-Wannabes ist eine Geschichte von Ehrgeiz und Gier, die schließlich in einer strafrechtlichen Verurteilung endete.
Remscheider muss Monate absitzen: Rapper-Wannabe fällt durch Falschgeld-Affäre
Ein 34-jähriger Remscheider muss wegen eines Falschgeld-Handels 18 Monate in Haft absitzen. Der Grund dafür ist nicht, dass er selbst mit dem falschen Geld einkaufen ging, sondern dass seine Freundin dies tat. Trotzdem musste er die Folgen tragen.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, weil er von seiner Unschuld überzeugt war. Er erzählte dem Berufungsrichter eine skurrile Geschichte: Er habe einen Rap-Song geschrieben und ein Video drehen wollen, um sich über die Lamborghini-Fahrer lustig zu machen. Dafür habe er sich falsche Zwanziger im Internet bestellt.
Falsche Zwanziger als Parodie
Der Angeklagte behauptete, er habe die falschen Zwanziger nur bestellt, um eine Parodie auf diejenigen zu machen, die nur dem großen Geld hinterher hecheln würden. Er selbst sei absolut anders und habe niemals beabsichtigt, mit dem falschen Geld einkaufen zu gehen. Die rote Geldbörse, die die Polizisten in seinem Schlafzimmer gefunden hatten, gehöre ihm auch nicht.
Er gab an, dass auf den Scheinen sogar aufgedruckt gewesen sei: „It´s not legal“. Wer käme schon auf die Idee, mit so etwas einkaufen zu gehen? Er jedenfalls nicht!
Wo ist der Rap-Song?
Auf die Frage der Richterin, wo der Rap-Song sei, den er geschrieben haben wollte, antwortete der Angeklagte, dass er irgendwo existiere. Die drei Handys, auf denen man danach suchen könne, würden jedoch bei der Polizei liegen.
Während der Angeklagte der Richterin seine Sicht der Dinge darlegte, war die Polizei in Remscheid unterwegs, um die Ex-Freundin „aufzutreiben“, die damals mit dem Falschgeld bezahlt hatte. Die aber urlaubte gerade in Wien, so dass die Berufungsrichterin weitere Verhandlungstage anberaumen musste.
Urteil bleibt bestehen
Weil der Angeklagte nicht einmal selbst zum ersten Fortsetzungstermin erschienen war, blieb es beim Urteil des Amtsgerichts. Der Remscheider muss die 18 Monate absitzen.
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