Rheinland-Pfalz: Neues Landesgesetz soll Mietenkontrolle stiften

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Rheinland-Pfalz: Neues Landesgesetz soll Mietenkontrolle stiften

In Rheinland-Pfalz wird ein neues Landesgesetz erwartet, das die Mietenkontrolle im Bundesland verbessern soll. Das Gesetz soll die Mietpreisbremse stärken und die Mieter besser schützen. Die Landesregierung hat bereits einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der in Kürze im Landtag diskutiert werden soll. Ziel des Gesetzes ist es, die Mietenexplosion in den Städten zu bremsen und die Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich dazu beitragen wird, die Mieten zu senken und die Situation für die Mieter zu verbessern.

Rheinland-Pfalz: Neues Landesgesetz soll Mietenkontrolle in Regionen wie Mainz und Ludwigshafen stiften

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will den Anstieg der Mieten in einer Reihe von Kommunen auch in den kommenden fünf Jahren begrenzen. Eine von der Landesregierung beschlossene neue Verordnung stuft mit dem Rhein-Pfalz-Kreis erstmals auch einen Landkreis als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ein, wie das Mainzer Finanzministerium am Mittwoch mitteilte.

Dort sowie in den Städten Mainz, Ludwigshafen, Speyer und Landau dürfen Mieten bei bestehenden Verträgen um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden. Die Einschränkungen gelten bis 2029.

Mietenkontrolle in Rheinland-Pfalz: Landesregierung strebt Begrenzung von Mietsteigerungen an

Mietenkontrolle in Rheinland-Pfalz: Landesregierung strebt Begrenzung von Mietsteigerungen an

Im Gegensatz zur bisher gültigen Fassung der sogenannten Kappungsgrenzenverordnung ist die Stadt Trier nicht mehr von den Regelungen betroffen. Dort hat sich einem vom Land beauftragten Gutachten zufolge die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.

Nach geltendem Recht dürfen Vermieter von frei finanzierten Wohnraum die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Regionen mit Wohnungsmangel soll ein niedrigerer Grenzwert die Mieter besser schützen.

Die neue Verordnung soll die Mietenentwicklung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bremsen und Mieter vor zu hohen Mietsteigerungen schützen. Die Landesregierung will damit die Wohnungsversorgung in Rheinland-Pfalz sicherstellen und die Lebenshaltungskosten für die Bevölkerung reduzieren.

Die Regelungen gelten für alle Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden. Die Landesregierung hat damit ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Wohnungsversorgung in Rheinland-Pfalz getan.

Heike Schulze

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