Am 23. Juni 2020 geschah in Düsseldorf ein Schuttelnder Haussturz, der die Stadt in Schock versetzte. Bei dem Unglück kamen zwei Menschen ums Leben, viele weitere wurden verletzt. Nun stehen die Angeklagten vor Gericht, denen vorgeworfen wird, eine tödliche Kette von Fehlern begangen zu haben. Laut Anklage soll es zu einer Kette von Fehlern gekommen sein, die letztlich zum Einsturz des Gebäudes führten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt und somit das Leben von Menschen aufs Spiel gesetzt haben.
Schuttelndes Unglück: Angeklagte sollen tödliche Fehler begangen haben
Prozessbeginn nach Hauseinsturz in Düsseldorf
Vor vier Jahren stürzte ein Hinterhaus an der Luisenstraße in Friedrichstadt ein, zwei Bauarbeiter starben unter den Trümmern. Nun hat der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen – die Architektin, den Bauleiter, den Statiker und zwei Bauunternehmer. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bei der Planung der Arbeiten und bei der Ausführung mehrere Fehler begangen und ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Ein Fehler nach dem anderen habe schließlich zum Tod der beiden Männer geführt.
Das Unglück im Detail
Das Hinterhaus an der Luisenstraße 25 sollte komplett umgebaut werden – oben Wohnungen, unten Büros. Dabei sollte eine tragende Wand im Erdgeschoss durch drei Durchbrüche geöffnet werden, um zwei Großraumbüros zu verbinden. Als Bauarbeiter am 27. Juli 2020 gegen 13.30 Uhr die Wand öffneten, konnte das Mauerwerk die Last der Decke nicht mehr tragen.
Die Decke stürzte ein, erst im Erdgeschoss, dann in den oberen Etagen. Das gesamte Hinterhaus brach zusammen und begrub zwei Männer unter sich, die sich nicht mehr ins Freie retten konnten.
Fehler bei der Planung
Die ersten Fehler sollen aber schon viel früher passiert sein, begonnen bei der Planung des Umbaus. Die 54 Jahre alte Architektin aus Düsseldorf muss sich nun vor Gericht verantworten. Ihre Grundlagenuntersuchung des Gebäudes soll lückenhaft gewesen sein, die Baupläne sollen Fehler enthalten haben, so die Anklage.
Allen voran habe der Statiknachweis für die Durchbrüche gefehlt. Die Architektin habe die tragenden Mauerpfeiler zwischen den Durchbrüchen im Laufe der Planung verkleinert. In älteren Plänen waren drei Pfeiler mit 1,60 Meter angegeben. Später waren es zwei Stützen mit 1,50 Meter Breite, eine mit 1,22 Meter Breite.
Weitere Fehler
Laut Staatsanwaltschaft habe die Architektin die Pfeilerbreite just an dem Tag verändert, an dem der Ingenieur den Statiknachweis erstellte – allerdings mit den alten Angaben. Den neuen Plan mit den schmaleren Stützen habe sie nicht mehr auf die Standfestigkeit prüfen lassen.
Die Baupläne der Architektin sollen zudem auf falschen Daten beruht haben. Die tragende Wand sei 49 Zentimeter dick, hatte sie in Plänen geschrieben, dabei waren es nur 40 bis 42 Zentimeter. So soll sie Putzschichten eingerechnet haben, die für die Statik keine Rolle spielen, so die Staatsanwaltschaft.
Weitere Angeklagte
Der Bauleiter einer Firma aus Solingen war aus Sicht der Staatsanwaltschaft derjenige, der den fehlenden Statiknachweis hätte anfordern müssen. Das habe er aber nicht getan. Der 61-Jährige habe gewusst, dass die Architektin die Pfeiler noch einmal verschmälert hatte.
Der Statiker, ein 63 Jahre alter Ingenieur aus Mönchengladbach, habe die falschen Angaben der Architektin für seine Berechnungen genutzt. Dabei habe er den Fehler bemerken müssen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Ein Verantwortlicher der Baufirma aus Solingen soll laut Anklage das Subunternehmen für die Durchbrüche an der tragenden Wand ausgewählt haben. Jedoch hätten die Firma und deren Mitarbeiter gar nicht die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse für diese Arbeiten gehabt.
Prozessbeginn
Der Prozess hat begonnen und wird voraussichtlich bis Ende Februar dauern. Die Angeklagten müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Der Bauleiter richtete das Wort an die Angehörigen eines der Todesopfer, die als Nebenkläger auftreten. Er habe vier Jahre lang keine Gelegenheit dazu gehabt, aber nun wolle er ihnen sein Beileid aussprechen.
Der Anwalt der beiden Brüder entgegnete, dass er vier Jahre lang Zeit gehabt hätte, um Kontakt aufzunehmen. Doch das habe keiner der fünf Angeklagten getan. „Das ist nicht aufrichtig“, so der Anwalt.
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