Schützenfest Neuss 2024: Schützenzugs-Konto leer geräumt - 17.000 Euro entwendet

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Schützenfest Neuss 2024: Schützenzugs-Konto leer geräumt - 17.000 Euro entwendet

Im Vorfeld des Schützenfestes Neuss 2024 hat sich ein dramatischer Vorfall ereignet, der die Organisatoren und Mitglieder des Schützenzugs in Aufruhr versetzt. Das Konto des Schützenzugs wurde leer geräumt und 17.000 Euro wurden entwendet. Die Nachricht schockierte die Bevölkerung von Neuss und wirft Fragen über die Sicherheit der Finanzen des Schützenzugs auf. Die Ermittlungen laufen bereits und die Polizei sucht nach Hinweisen, um den oder die Täter zu ermitteln. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Vorfall und die Auswirkungen auf das Schützenfest Neuss 2024.

Schützenfest-Konto leer: Hacker stehlen fast 17.000 Euro

Kurz vor Schützenfest und die Zugkasse ist leer, das gibt Stress. Der Jägerzug Greenhorn erlebt in diesen Tagen genau das – und zwar offensichtlich unverschuldet. Die stolze Summe von fast 17.000 Euro ist weg, weil sich offenbar Hacker Zugriff auf das Konto des Zuges bei der Online-Bank comdirect verschafft haben.

Betrugsfall bei Schützenfest-Konto: Bank weigert sich, Geld zurückzuzahlen

Betrugsfall bei Schützenfest-Konto: Bank weigert sich, Geld zurückzuzahlen

Das war bereits am 14. Mai, seitdem kämpfen zwei Zugmitglieder, die das Konto für den Zug führen, darum, dass die Bank das Guthaben, das nicht nur fürs Schützenfest, sondern auch für weitere Zugaktivitäten eigens angespart wurde, erstattet. Bislang allerdings ohne Erfolg.

Die Kontoinhaber haben eigentlich alles richtig gemacht: Am 14. Mai bemerkten die Schützen, dass innerhalb kurzer Zeit von ihrem Girokonto insgesamt 34 Überweisungen zu je 499 Euro, insgesamt also 16.966 Euro, getätigt wurden. Aufmerksam wurden die beiden, weil sie SMS-TANs erreichten, obwohl niemand Vorgänge für das gemeinsame Konto ausgelöst hatte.

Jägerzug erlebt Betrugsfall: comdirect weist Schützen ab, Geld zu erstatten

Jägerzug erlebt Betrugsfall: comdirect weist Schützen ab, Geld zu erstatten

Die Kontoinhaber informierten unmittelbar comdirect und erstatteten bei der Polizei Strafanzeige. Damit handelten sie genau so, wie die Bank in solchen Fällen empfiehlt. Zunächst sah es auch so aus, als würden die Schützen ihr Geld noch rechtzeitig vor dem Schützenfest zurückbekommen: Am 24. Mai bestätigte comdirect den Eingang der Strafanzeige und erklärte, dass Überweisungsrückrufe bei der Empfängerbank wegen Betruges veranlasst worden seien.

Doch die nächste Nachricht der Bank ließ Böses erahnen: Am 21. Juni teilte comdirect mit, dass die Überweisungsrückrufe erfolglos geblieben seien und die Geschädigten sich ihrerseits selbst darum kümmern müssten, bei den Empfängern des Geldes eine Erstattung geltend zu machen beziehungsweise straf- oder zivilrechtlich entsprechende Schritte einzuleiten.

Das allerdings ist in solchen Betrugsfällen aussichtslos. Die Schützen versuchen, die Bank zum Einlenken zu bewegen und ihr Geld zurückzubekommen, schließlich sind sie sich keiner Schuld bewusst und schließen aus, den Betrügern durch fahrlässiges Verhalten Zugriff auf das Konto ermöglicht zu haben.

Ein Anwalt wurde eingeschaltet, trotzdem reagierte die comdirect zunächst nicht auf ein entsprechendes Schreiben. Die Bank erklärt, dass sie zu einzelnen Kundenbeziehungen keine Auskunft geben könne. Doch die Schützen fragen sich, warum die Bank nicht nach dem Bei-uns-sind-Sie-Sicher-Versprechen handelt, mit dem comdirect wirbt.

Verbraucherschützer und Juristen weisen darauf hin, dass Banken ihren Kunden Beträge, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge abhandenkommen, nach geltendem Recht unverzüglich erstatten müssen. Wichtig ist es, im Schadensfall schnell zu handeln, also das Geldinstitut zu kontaktieren, um Konten und Karten sperren zu lassen. Außerdem sollte Anzeige erstattet werden – wie im Fall von Greenhorn geschehen.

Die Erstattung könne nur verweigert werden, wenn Bankkunden in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben, was die Banken im Zweifel auch vor Gericht nachweisen müssen. Viele Banken, so die Erfahrung, sähen die Schuld erst einmal bei ihren Kunden.

Besonders bei größeren Summen wird geraten, einen Anwalt hinzuziehen und sich nicht mit ablehnenden Schreiben oder Kulanzangeboten, bei denen nur ein Teil des Schadens erstattet würde, abzufinden.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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