Stadt Mettmann warnt vor regionalplanerischen Schwachstellen bei Windkraftanlagen
Die Stadt Mettmann warnt vor erheblichen Schwachstellen in der regionalen Planung von Windkraftanlagen. Laut einer aktuellen Analyse gibt es gravierende Mängel in der Ausweisung von Flächen für den Bau von Windrädern. Die Stadtverwaltung fürchtet, dass diese Schwachstellen zu erheblichen Umweltschäden und Beeinträchtigungen der natürlichen Ressourcen führen könnten. Deshalb ruft die Stadt die zuständigen Behörden auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um diese Schwachstellen zu beseitigen und eine nachhaltige Entwicklung der Region zu gewährleisten.
Stadt Mettmann warnt vor regionalplanerischen Schwachstellen bei Windkraftanlagen
Die Stadt Mettmann hat eine Stellungnahme zu den Windkraft-Plänen der Bezirksregierung Düsseldorf verfasst. Darin fordert sie die Bezirksregierung auf, eine sensible, fundierte und ausgewogene Entscheidung zur 18. Änderung des Regionalplans zu treffen. Überregionale Ziele zur Milderung der Klimakrise müssen gegen lokale Belastungen abgewogen werden.
Die Frist für Stellungnahmen ist am 29. August abgelaufen. Im Einzelnen kritisiert die Stadt die zu geringen Abstände der Windkraftgebiete zu Wohngebieten und Gehöften. Gemäß den NRW-Bestimmungen muss mindestens das Zweifache der Höhe eines Windrades eingehalten werden. Bei 250 Meter hohen Windrädern wären das 500 Meter und nicht teilweise 400 Meter, wie aus den Plänen zu entnehmen.
Die geringeren Abstände seien in Mettmann vor vielen Jahren für viel kleinere Windräder festgelegt worden. Die Stadt fordert, gleiche Abstände zu Siedlungen wie zu Gehöften im Außenbereich einzuhalten. Zudem wird auf missverständliche Formulierungen hingewiesen. Beispielsweise werde das Schutzgut Mensch als weniger bedeutsam eingestuft als andere Schutzgüter.
Auch habe die Formulierung „erhebliche Umweltauswirkungen können nicht ausgeschlossen werden“ die Mettmanner Bürger verunsichert. Erst auf Nachfrage der Stadt habe die Bezirksregierung erklärt, dass es sich um eine „Worst-Case-Betrachtung“ handele und dass auf der Ebene der Regionalplanung keine konkreten Auswirkungen ermittelt würden.
Die Stadt kündigt an, dass sie für den Fall, dass Bauanträge für einzelne Windräder gestellt werden, sorgfältig die konkrete Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu Abständen und Immissionsschutz prüfen wird. Hingewiesen wird auf eine Richtfunkstrecke durch das Gebiet, ein Biotop, das durch das größte Windkraftgebiet MET01 entlang des Löffelbeckwegs betroffen ist und die Bodenbeschaffenheit, einerseits durch das ehemalige Bergwerk, andererseits durch besondere Bodenqualitäten.
Die Stadt Mettmann setzt sich für eine sorgfältige Planung bei Windkraftplänen ein, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Anliegen der Bürger zu berücksichtigen.
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