Stadtrecht Düsseldorf: Fristen für Umstellung von Führerscheinen für diese Jahrgänge

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Stadtrecht Düsseldorf: Fristen für Umstellung von Führerscheinen für diese Jahrgänge

Die Stadt Düsseldorf informiert über wichtige Fristen für die Umstellung von Führerscheinen für bestimmte Jahrgänge. Ab sofort müssen Inhaber von Führerscheinen, die vor einem bestimmten Stichtag ausgestellt wurden, ihre Dokumente umstellen. Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass alle Führerscheine bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an die neuen Sicherheitsstandards angepasst werden müssen. Betroffen sind insbesondere Jahrgänge zwischen 1953 und 1958, die ihre Führerscheine noch in den alten Formaten besitzen. Es ist wichtig, dass die Fristen eingehalten werden, um keine Schwierigkeiten bei der Verwendung des Führerscheins zu haben.

Stadtrecht Düsseldorf: Frist für Umstellung von Führerscheinen für Geborene ab 1971 läuft ab

Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen von Personen, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, läuft in drei Monaten ab. Die Stadt Düsseldorf erinnert in einer Mitteilung an die betroffenen Personen, dass die Frist am 19. Januar 2025 endet.

Achtung! Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Hintergrund

Hintergrund

EU-weit müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.

Wie können Düsseldorfer den Umtausch durchführen?

Wie können Düsseldorfer den Umtausch durchführen?

Düsseldorfer, die noch einen Papierführerschein besitzen, können den Antrag online unter https://service.duesseldorf.de/pflichtumtauschfuer-fuehrerscheine einreichen. Wer einen Kartenführerschein hat, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss über https://termine.duesseldorf.de/ einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der Bürgerbüros vereinbaren und den Antrag dann dort stellen.

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der bisherige Führerschein
  • Ein biometrisches Foto
  • Wurde der Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt, außerdem ein Auszug aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift)
  • Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt

Wichtig: Für den Umtausch weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sind. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss dann erneuert werden.

Fristen für künftige Umtauschaktionen

Fristen für künftige Umtauschaktionen

In den nächsten Jahren müssen sich dann die Düsseldorfer mit zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerscheinen um einen Umtausch bemühen. Die Fristen lauten wie folgt:

  • 1999 bis 2001: 2026
  • 2002 bis 2004: 2027
  • 2005 bis 2007: 2028
  • 2008: 2029
  • 2009: 2030
  • 2010: 2031
  • 2011: 2032
  • 2012 bis 2013: 2033

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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