Strafverfolgung in Düsseldorf: Mann muss für Gewalttat aufkommen

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Strafverfolgung in Düsseldorf: Mann muss für Gewalttat aufkommen

In der nordrhein-westfälischen Hauptstadt Düsseldorf hat ein Mann eine Gewalttat begangen, die nun Konsequenzen nach sich zieht. Nach einer umfassenden Ermittlung durch die Behörden wurde der Täter schließlich gefasst und muss nun für seine Tat büßen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Körperverletzung vor, nachdem er einen anderen Mann schwer verletzt hatte. Die Öffentlichkeit ist schockiert über die Brutalität des Verbrechens und fordert eine strenge Strafverfolgung. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie konnte es zu dieser Gewalttat kommen und wie kann man solche Verbrechen in Zukunft verhindern.

Strafverfolgung in Düsseldorf: 24-Jähriger muss für Gewalttat aufkommen

Strafverfolgung in Düsseldorf: 24-Jähriger muss für Gewalttat aufkommen

Ein 24-Jähriger aus Düsseldorf ist nach einer Prügelattacke im Alkoholrausch zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro (insgesamt 1050 Euro) verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach das Urteil am Montag, den 8. Oktober.

Laut Anklage hatte der Angeklagte Ende August 2023 zwei Freunde in der Wohnung seiner Mutter zu Gast. Die drei Männer tranken Alkohol, darunter Schnaps, und irgendwann kam es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem der beiden. An die Gründe konnte sich keiner der Beteiligten mehr erinnern, wohl aber, dass das spätere Opfer versuchte, schlichtend einzugreifen.

Daraufhin habe der 24-jährige Angeklagte diesen attackiert, ihm mit der Faust zehnmal ins Gesicht geschlagen und versucht, ihn zu treten und zu beißen. Zudem habe er gedroht, er kenne jemanden, der könne „ihn und seine Familie umlegen“. Danach ging er demnach in die Küche und holte ein Messer, woraufhin das Opfer die Polizei rief.

Den Beamten bot sich beim Eintreffen vor Ort jedoch ein chaotisches Bild. Der Angeklagte war nämlich, ohne dass es jemand mitbekommen hatte und aus bis heute ungeklärter Ursache, in der Zwischenzeit vom Balkon der Wohnung im zweiten Stock gefallen. Dabei verletzte er sich schwer, lag danach länger im Krankenhaus und ist bis heute arbeitsunfähig. Sein Opfer erlitt bei der Attacke Hämatome und Prellungen.

Erinnern konnte sich der Angeklagte indes an nichts mehr, weder an den Streit noch die Attacke oder den Sturz aus dem Fenster, wie er auch am Montag vor Gericht sagte. Die Aussagen der Zeugen zeichneten jedoch ein ausreichendes Bild, sodass er sich für das Geschehene entschuldigte und sich nicht gegen die Vorwürfe zur Wehr setzte.

Der Verhandlung war ein schriftlicher Strafbefehl vorausgegangen. Gegen diesen hatte der Angeklagte noch Einspruch eingelegt. Verurteilt wurde er jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung. Dabei galt er wegen des starken Alkoholkonsums allerdings als vermindert schuldfähig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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