Kommunale Selbstverwaltung unter Druck
Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Und grundsätzlich sollte es den Gemeinden und Städten überlassen bleiben, welches Tempolimit sie auf welchen Straßen verfügen. Das war bisher streng reglementiert.
Selbst in Fragen der Verkehrs- und Stadtplanung mussten sich die Kommunen eng an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten. Die Bezirksregierungen konnten ihnen als Kommunalaufsicht vorschreiben, wo Beschränkungen wie das umstrittene Tempo 30 erlaubt waren und wo nicht.
Einigung im Vermittlungsausschuss
Politiker einigen sich über Bahnstrecken, Tempo-30-Zonen und Bürokratieabbau. Die Einigung von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss wird da nun einige Änderungen bringen.
Die Städte und Gemeinden sind künftig viel freier, wenn sie Tempo 30 verhängen wollen. Das ist gut.
Weniger gut ist die große Bandbreite, über die Kommunen jetzt verfügen können. Denn neben Verkehrsfluss, Sicherheit und Stadtplanung sind auch Begründungen wie der Klimaschutz künftig möglich.
Kritik an der Neuregelung
Das überschreitet die Kompetenzen der Gemeinden. Denn Artikel 28 II des Grundgesetzes sieht vor, dass die Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in Selbstverwaltung erledigen sollen. Das schließt nicht Dinge ein, die eine einzelne Stadt oder Gemeinde gar nicht beeinflussen kann.
Dazu gehört das Klima. Selbst Millionenstädte, die flächendeckend Tempo 30 einführen, leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz, der gegen Null geht.
Gerade in manchen Städten machen sich selbst ernannte Klimaschützer auf, die Welt durch gewagte Verkehrsexperimente retten zu wollen. Der Kölner Verkehrsdezernent Ascan Egger ist einer von ihnen.
Mit Tempo 20 und der absurden völligen Gleichberechtigung von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern auf einer Kölner Verkehrsachse hat er die Ideologie auf die Spitze getrieben.
Kommunalaufsicht als Korrektiv
Wer soll solche Beigeordneten stoppen, wenn sie jetzt größtmögliche Flexibilität für chaotische Experimente bekommen? Da ist es gut, wenn die Kommunalaufsicht solchen Wildwuchs begrenzt.
Denn die Bürgerinnen und Bürger können übergeschnappte Verwaltungsspitzen nicht sofort abwählen, der Stadtrat mit seinen festen Koalitionen will es oft nicht.
Das Subsidiaritätsprinzip
Das Prinzip, das viel zu stark vernachlässigt wird, ist das der Subsidiarität. Danach soll jede Ebene die Aufgabe übernehmen, zu der sie geeignet und befähigt ist. Erst dann soll die nächsthöhere Instanz beteiligt werden.
Das sollte die Kommunen vor unberechtigten Eingriffen von oben bewahren. Das gilt aber auch umgekehrt. Städte und Gemeinden sollten sich nicht da einmischen und die Bürgerinnen und Bürger ärgern, wo sie nichts verloren haben.
Die wahre Herausforderung
Die wahre Herausforderung liegt darin, die richtigen Grenzen zu setzen und die Kompetenzen sinnvoll zu verteilen. Nur dann kann die kommunale Selbstverwaltung ihre eigentliche Aufgabe erfüllen und die Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellen.
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