Streik bei Lufthansa-Discover: Welche Reiseziele von der Flugbetriebseinstellung betroffen sind

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Streik bei Lufthansa-Discover: Welche Reiseziele von der Flugbetriebseinstellung betroffen sind

Die Lufthansa-Discover, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG, steht aktuell vor einer großen Herausforderung. Aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals muss die Airline einen Teil ihres Flugbetriebs einstellen. Dies bedeutet, dass viele Reisende ihre Flugpläne ändern müssen. Die Frage aller Fragen lautet: Welche Reiseziele sind von der Flugbetriebseinstellung betroffen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Destinationen von der aktuellen Lage betroffen sind und wie Sie Ihre Reisepläne entsprechend anpassen können.

Streik bei Lufthansa Discover: Welche Reiseziele von der Flugbetriebseinstellung betroffen sind

Ab Dienstag dieser Woche streiken viele Piloten und Flugbegleiter beim Lufthansa-Ableger Discover. Das Unternehmen verurteilte den Arbeitskampf als „unverantwortlich“. Zum Streik aufgerufen haben die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) und die Flugbegleitergewerkschaft UFO.

Piloten und Flugbegleiter bei Lufthansa Discover streiken - Welche Reiseziele betroffen sind

Piloten und Flugbegleiter bei Lufthansa Discover streiken - Welche Reiseziele betroffen sind

Reisende sollten ihren Flugstatus auf der Buchungsseite von Lufthansa prüfen. Betroffen sein können nur Flüge ab Frankfurt und München, von wo Discover im Auftrag von Lufthansa mit 27 Jets Flüge zu Ferienzielen anbietet. Sofern ein Flug von Discover durchgeführt wird, ist dies an Formulierungen wie „Operated by Discover“ zu erkennen. Flugnummern von Discover fangen mit dem IATA-Code 4Y an. Tickets werden auch über die Lufthansa-Buchungsseite verkauft.

Flugbetriebseinstellung bei Discover: Auswirkungen für Reisende und Ziele bekannt

Top-Ziele auf der Kurzstrecke sind Mallorca, Ibiza, Santorini oder Kreta. Top-Ziele auf der Langstrecke sind unter anderem Tampa und Orlando in Florida, Calgary in Kanada oder auch Windhoek in Namibia. Zu allen diesen Zielen versucht Lufthansa den kostengünstigeren Ableger Discover einzusetzen, weil bei Urlaubszielen der Preiskampf besonders hart ist.

Reisende aus NRW nutzen in der Regel fast nur die Langstreckenflüge von Discover mit einer Umsteigeverbindung via Frankfurt oder München, wogegen rein europäische Tickets ab NRW vom anderen Lufthansa-Ableger Eurowings angeboten werden.

Wie erfahren Passagiere, ob ihr Flug ausfällt?

Reisende sollten ihren Flugstatus auf der Buchungsseite von Lufthansa prüfen.

Wird es Ersatzflüge oder Ersatztickets geben?

Es ist davon auszugehen, dass Lufthansa versucht, einige Discover-Flüge mit anderen Jets durchzuführen. Außerdem werden bei Streiks Passagiere regelmäßig auf andere Flüge umgebucht. Discover teilt den Reisenden mit: „Im Falle einer Annullierung werden Sie von Discover Airlines kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht.“

Warum wird überhaupt gestreikt?

Vereinigung Cockpit und UFO sehen es als Provokation an, dass die 2021 gegründete Discover einen Tarifvertrag mit Verdi abgeschlossen hat, obwohl sie beide sehr viel mehr der 1900 Beschäftigten von Discover als Mitglieder haben und noch keinen Tarifvertrag unterschrieben haben. Das Unternehmen hat den Vertrag mit Verdi offensichtlich unterschrieben, um die anderen Gewerkschaften unter Druck zu setzen. Die reagieren nun umso härter.

Kann es bei einem Flugausfall eine Entschädigung geben?

Rein juristisch handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit „können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen“, erklärt das Fluggastrechteportal Flightright. Als große Verspätungen gelten Ankünfte am Zielort mit mindestens drei Stunden Verzug. Die Höhe der Entschädigung hängt laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung von der Flugstrecke ab.

Welche weiteren Anrechte haben Streikbetroffene?

Das Europäische Verbraucherzentrum erklärt: „Fluggäste, die am Flughafen gestrandet sind, haben Anspruch auf Betreuungsleistungen wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie auf eine kostenlose Hotelunterbringung und Transfer, wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag stattfindet.“ Die Organisation warnt davor, auf eigene Faust, ohne Absprache mit einer bestreikten Airline ein Ersatzticket zu buchen. Dann könnten Passagiere „keine Erstattung der Kosten verlangen“.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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