Übersicht: Was Sie bei der Arbeitszeiterfassung beachten sollten
In Deutschland gilt es als Pflicht, die Arbeitszeit genau und transparent zu erfassen. Doch viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen nicht, was bei der Arbeitszeiterfassung zu beachten ist. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie Sie die Arbeitszeit rechtssicher und effizient erfassen können. Wir gehen auf die wichtigsten Aspekte ein, die bei der Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung, die Arbeitszeitgesetz und die Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Lesen Sie weiter, um mehr über die Arbeitszeiterfassung zu erfahren und sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Arbeitszeiterfassung: Was Sie beachten müssen
Seit 2022 ist es in Deutschland klar: Die Arbeitszeit muss erfasst werden. Doch ein konkreter Gesetz zur Umsetzung in Detail gibt es noch immer nicht. Dies führt zu Verunsicherung aufseiten der Arbeitnehmer. Um die Verwirrung zu beseitigen, haben wir zwei Arbeitsrechtsexperten befragt.
Klare Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung
Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt seit Jahrzehnten, dass Arbeitszeiten über acht Stunden am Tag, also Überstunden, zu erfassen sind, so Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein. In vielen Betrieben, insbesondere Produktionsbetrieben, wird Arbeitszeit entsprechend auch seit vielen Jahren erfasst – man denke nur an die Stempeluhr.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht 2022 in einem Grundsatzurteil beschlossen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen (Az.: 1 ABR 22/21). Vorausgegangen war das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Demnach sind die EU-Länder zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
Richtig erfasst: Die Arbeitszeiterfassung im Unternehmen
Ein Problem an der Arbeitszeiterfassung in Deutschland: Theoretisch ist eine Kontrolle möglich, praktisch passiert aber wenig. Das Arbeitszeitgesetz sieht nur bei Verstößen gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der über acht Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit Bußgelder vor.
Ordnet eine Arbeitsschutzbehörde aber die Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung an und kommt der Betrieb dem nicht nach, könnten eventuell Bußgelder nach diesem Gesetz verhängt werden. Doch dies passiert derzeit nicht, so Fachanwalt Peter Meyer.
Die Kontrolldichte ist insgesamt gering. Meist werden Betriebe nur kontrolliert, wenn es zuvor Beschwerden gab, beispielsweise von ehemaligen Beschäftigten, so der Fachanwalt.
Elektronische Arbeitszeiterfassung? Auch das wird derzeit noch diskutiert. In einem ersten Gesetzesentwurf war eine solche Pflicht zur elektronischen Erfassung noch vorgesehen, wie Arbeitsrechtsexperte Fuhlrott erläutert. Dieser sei jedoch nach massiver Kritik nicht weiter verfolgt worden.
Homeoffice und Arbeitszeiterfassung: Egal, wo und wann man arbeitet, die Arbeitszeit muss aufgeschrieben werden. Die Regelung gilt übrigens nur für Arbeitnehmer, nicht für freie Mitarbeiter. Auch für leitende Angestellte besteht eine Ausnahme.
Kontrolle durch den Betriebsrat? Eigentlich soll der Betriebsrat nicht das Recht haben, die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung zu initiieren, so der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Es bleibe aufgrund der Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz kein Spielraum zur Mitbestimmung, so die Begründung.
Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit: Das ist in der Tat ein Problem. Zumindest wenn unter Vertrauensarbeitszeit verstanden wird: Arbeiten, ohne die Zeit zu erfassen. Vertrauensarbeitszeit im Sinne von selbstbestimmtem Arbeiten ohne Genehmigung und nach freier Einteilung ist weiterhin möglich, die Arbeitszeit muss aber erfasst werden.
Vorteile für Beschäftigte? Ein klarer Fall von: Es kommt darauf an. Für einzelne Arbeitnehmergruppen kann es durchaus Nachteile geben, so Peter Meyer. Vor allem für diejenigen, die sich ihre Zeit bislang frei eingeteilt haben oder Vertrauensarbeitszeit genossen. Andererseits können Verstöße gegen Ruhezeiten oder zu viele Überstunden dank der Arbeitszeiterfassung leichter aufgedeckt werden.
„Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat die bestehenden Vorgaben nicht verschärft“, sagt Fuhlrott. „Es kommt jetzt nur das ans Licht, was die vergangenen Jahrzehnte so praktiziert wurde.“
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