Urteil: Kann ein Richter einem Vater das Rauchen verhängen?

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Urteil: Kann ein Richter einem Vater das Rauchen verhängen?

In einem aktuellen Urteil hat ein deutsches Gericht ein bemerkenswertes Versäumnisurteil gefällt. Ein Vater muss auf Antrag der Mutter sein Rauchen in der Nähe seiner Kinder unterlassen. Die Frage, die sich stellt, ist, ob ein Richter tatsächlich einem Elternteil das Rauchen verbieten kann. Ist dies ein Eingriff in die persönliche Freiheit oder schützt das Gericht damit die Gesundheit der Minderjährigen? Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe dieses Urteils und fragen uns, was dies für Folgen für Eltern und Kinder haben könnte.

Richter entscheidet: Vater darf trotz PassivRauchens um die Kinder

Das Oberlandesgericht Bamberg (Az: 7 UF 80/24 e) hat entschieden, dass ein umgangsberechtigter Elternteil nicht per se verboten werden kann, in Gegenwart der Kinder zu rauchen. Dies, selbst wenn die frühere Partnerin oder der frühere Partner dies als unverantwortlich ansieht. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf diese Entscheidung hin.

In dem konkreten Fall leben die beiden Kinder nach der Trennung der Eltern im Haushalt ihrer Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Der Vater hat regelmäßigen Umgang mit ihnen. Vor Gericht wollte er eine Ausweitung des Umgangs erreichen, die Mutter im Gegensatz dazu den Umgang reduzieren.

Gericht lehnt Verbot des PassivRauchens für Vater ab

Gericht lehnt Verbot des PassivRauchens für Vater ab

Das Gericht folgte der Mutter und reduzierte die Umgangszeiten. Unter anderem legte es auch fest, dass der Vater während der Umgangszeiten im Beisein der Kinder in der Wohnung nicht rauchen dürfe. Der Vater legte gegen die ganze Entscheidung Beschwerde ein – weitgehend erfolglos. Es blieb bei dem reduzierten Umgang.

Das Gericht hob jedoch einen Punkt auf: Es sah keine gesetzliche Grundlage für das Gebot, im Beisein der Kinder nicht zu rauchen und vorher ausreichend zu lüften – auch wenn diese Anordnung sinnvoll und dem Kindeswohl dienlich sein möge.

Das Familiengericht könne das Umgangsrecht näher regeln, also etwa Art, Zeit und Ort des Umgangs bestimmen. Es ergebe sich aus der Gesetzesgrundlage jedoch keine Befugnis, in sonstige Rechte der Eltern einzugreifen. Möglich wäre das nur dann, wenn mit dem Verhalten des Vaters eine konkrete Kindeswohlgefährdung verbunden wäre.

Doch konnten sich die Richter nicht der Ansicht anschließen, dass Rauchen in Gegenwart von Kindern stets zu einer konkreten und erheblichen Gefährdung für deren körperliches Wohl führe. Allein die Feststellung, dass das sogenannte Passiv-Rauchen grundsätzlich gesundheitsschädigend ist, reiche nicht aus.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist von Bedeutung für alle Fälle, in denen Eltern um das Umgangsrecht streiten und einer der Elternteile das Rauchen in Gegenwart der Kinder beanstandet.

Martin Weiß

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