Vater des mutmaßlichen Hanauer Attentäters fehlt vor Gericht
Ein bemerkenswerter Vorfall hat sich in einem Prozess um den mutmaßlichen Hanauer Attentäter ereignet. Der Vater des Beschuldigten ist trotz Vorladung vor Gericht nicht erschienen. Dieser Umstand wirft Fragen auf über die mögliche Beteiligung des Vaters an der Tat oder seine Rolle im Umfeld des mutmaßlichen Attentäters. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater als Zeugen geladen, um wichtige Auskünfte über den Beschuldigten zu erhalten. Doch sein Fehlen vor Gericht hat die Verhandlung überraschend kompliziert. Die Frage nach den Gründen für die Abwesenheit des Vaters bleibt vorerst offen.
Vater des mutmaßlichen Hanauer Attentäters fehlt vor Gericht
Der Vater des Hanauer Attentäters hat beim Auftakt des gegen ihn eingeleiteten Strafprozesses unentschuldigt gefehlt. Das Verfahren wurde unterbrochen und soll am 26. September fortgesetzt werden.
Prozessunterbrechung: Zwangsvoorstellung ausgeschlossen
Das Amtsgericht Hanau will den zweifach vorbestraften Mann, dem unter anderem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, für den nächsten Prozesstag mit dem Hinweis vorladen, dass er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt wird.
Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
Der Vater war in einem früheren Verfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden.
Sein Pflichtverteidiger Johannes Hock sagte zu Prozessbeginn, er habe seit Wochen keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Er habe es „auf allen Kanälen“ probiert, sei sogar zum Haus seines Mandanten gefahren. „Doch der Kontakt ist im Augenblick wie abgebrochen.“
Richterin Clementine Englert verzichtete nach Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. Die Justiz sei in derartigen Fällen angehalten, zunächst zu „milderen Mitteln“ zu greifen, erklärte sie.
Der Prozess fasst insgesamt neun Verfahren zusammen, darunter sechs Strafbefehle und drei Anklagen. Diese Art von „Mischverfahren“ ist laut Englert bei Amtsgerichten unüblich und soll dazu dienen, die Vorwürfe gegen den Vater des Attentäters gerichtlich effektiver aufarbeiten zu können.
Nach Angaben von Staatsanwalt Martin Links geht es bei den schwerer wiegenden Vorwürfen in drei Anklagepunkten um die Beleidigung und Bedrohung von Privatpersonen, um Volksverhetzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Im letzten Punkt soll er sich einer Angehörigen eines Opfers trotz Verbots genähert haben.
Das Gericht hat zunächst vier weitere Termine bis Mitte Oktober für das Verfahren angesetzt.
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