Verfassungsgericht lehnt Klage der AfD gegen Bundestags-Spitzenpositionen ab

Index

Verfassungsgericht lehnt Klage der AfD gegen Bundestags-Spitzenpositionen ab

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Klage der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Spitzenpositionen des Bundestages abgelehnt. Die AfD hatte sich gegen die Zusammensetzung des Bundestagspräsidiums und die Verteilung der Vorsitzenden der Ausschüsse gewandt. Die Richter in Karlsruhe sahen jedoch keine Verfassungsverstöße und wies die Klage zurück. Damit bleibt die aktuelle Konstellation im Bundestag bestehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bindend und kann nicht angefochten werden.

Urteil gegen AfD: Bundestags-Spitzenpositionen bleiben unangetastet

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der AfD gegen die Bundestags-Spitzenpositionen abgewiesen. Damit bleibt die AfD weiterhin ohne Vorsitz in den Ausschüssen des Bundestags.

Die AfD hatte argumentiert, dass sie aufgrund ihrer Stärke im Bundestag Anspruch auf drei Vorsitzpositionen in den Ausschüssen hat. Doch die Kandidaten der AfD scheiterten bei den Wahlen zum Vorsitz im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit.

Die AfD sah dadurch ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags verletzt. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied einstimmig, dass die AfD kein Recht auf Ausschussvorsitze hat.

Verfassungsgericht lehnt Klage der AfD gegen Bundestags-Spitzenpositionen ab

Verfassungsgericht lehnt Klage der AfD gegen Bundestags-Spitzenpositionen ab

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die AfD keine verfassungsmäßigen Ansprüche auf die Vorsitzpositionen in den Ausschüssen hat. Die Richter entschieden, dass die Spiegelbildlichkeit des Plenums nicht für Gremien und Funktionen lediglich organisatorischer Art, wie es ein Ausschussvorsitz ist, gilt.

Die AfD hatte auch eine Klage gegen die Abwahl des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, im November 2019 eingereicht. Doch auch diese Klage blieb erfolglos.

Bundestags-Entscheidung: AfD verliert Klage gegen Ausschussvorsitz-Positionen

Bundestags-Entscheidung: AfD verliert Klage gegen Ausschussvorsitz-Positionen

Die Abgeordneten der Ampel-Koalition begrüßten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der stellvertretende Vorsitzende im Innen-Ausschuss, Lars Castellucci, sagte: Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit diesem Urteil das Parlament und die Rechte der Abgeordneten, selbst darüber zu entscheiden, wer zum Ausschussvorsitzenden gewählt wird und wer nicht.

Die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheits-Ausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), sagte: Der Ausschuss hat vielfach geheime, demokratische Wahlen über den Vorsitz durchgeführt. Kein Kandidat der AfD bekam dabei eine Mehrheit. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde nun bestätigt, dass damit nicht rechtswidrig gehandelt wurde.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) sieht die Rechtsauffassung des Parlamentspräsidiums bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Präsidium des Bundestages in seiner Rechtsauffassung bestätigt, sagte sie.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up