- Verleger vor Gericht: Chefredakteur von FragDenStaat wegen Dokumenten-Veröffentlichung angeklagt
- Chefredakteur von FragDenStaat vor Gericht: Geldstrafe droht für Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten
- Veröffentlichung von Ermittlungsakten
- Journalistische Recherche
- Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt den Journalisten
- Anklage wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch
- Verteidigung fordert Klärung der Rechtsfrage
- Urteil am 18. Oktober
Verleger vor Gericht: Chefredakteur von FragDenStaat wegen Dokumenten-Veröffentlichung angeklagt
Ein wichtiger Prozess hat begonnen: Sebastian Esser, Chefredakteur der Plattform FragDenStaat, muss sich vor Gericht verantworten. Der Verleger wird angeklagt, weil er vertrauliche Dokumente veröffentlicht hat, die dem Staat gehören. Die Staatsanwaltschaft wirft Esser Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Der Fall wirft Fragen nach der Pressefreiheit und der Informationsfreiheit auf. Wie weit darf die Presse gehen, um Informationen zu beschaffen und zu veröffentlichen? Wir werden den Prozess aufmerksam verfolgen und berichten, wie sich die Dinge entwickeln.
Chefredakteur von FragDenStaat vor Gericht: Geldstrafe droht für Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten
Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott muss vor dem Landgericht erscheinen, weil er Gerichtsdokumente veröffentlicht hat. Der Chefredakteur des Internetportals FragDenStaat hatte drei Beschlüsse des Amtsgerichts München zu Ermittlungen gegen die Klimagruppe Letzte Generation ins Netz gestellt - im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist.
Veröffentlichung von Ermittlungsakten
Es geht um Beschlüsse im Verfahren gegen die Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Dokumente enthalten Informationen über Durchsuchungen bei Mitgliedern, die Beschlagnahme der Webseite sowie die Überwachung des Pressetelefons der Gruppe. Das Vorgehen der Justiz sorgte seinerzeit für Diskussionen.
Journalistische Recherche
Semsrott argumentierte, dass die Veröffentlichung der Originaldokumente notwendig sei, um öffentlich über den Umgang mit der Letzten Generation diskutieren zu können. Die bestehende Gesetzeslage stelle eine Einschränkung der Pressefreiheit dar, die verfassungswidrig sei. In Zeiten von Fake News seien Originalquellen für eine fundierte Diskussion umso wichtiger.
Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt den Journalisten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt Semsrott in dem Verfahren. Die Dokumente sind bis heute bei dem Internetportal, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, abrufbar.
Anklage wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch
Laut Anklage hat Semsrott gegen den Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen. Danach ist eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht zulässig. Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe an.
Verteidigung fordert Klärung der Rechtsfrage
Semsrotts Verteidiger beantragte, das Verfahren vor dem Landgericht auszusetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Die bestehende Gesetzeslage verstoße gegen die Presse- und Wissenschaftsfreiheit, so der Anwalt. Die Vorschrift sei nicht mehr zeitgemäß angesichts der Entwicklung der Medienlandschaft.
Urteil am 18. Oktober
Das Urteil soll an diesem Freitag (18. Oktober) gesprochen werden, wie Richter Meyer sagte. Zuvor steht noch das Plädoyer der Verteidigung an. So oder so wird der Fall die Justiz wohl noch länger beschäftigen: Sollte das Landgericht den Fall nicht Karlsruhe vorlegen, sondern Semsrott verurteilen, will der Journalist alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den Fall vor das höchste deutsche Gericht zu bringen.
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