Vielfache Anzeigen nach pro-palästinensischer Demonstration in Düsseldorf
Nach der pro-palästinensischen Demonstration am letzten Wochenende in Düsseldorf sind viele Strafanzeigen bei der Polizei eingegangen. Laut offiziellen Angaben wurden insgesamt über 100 Anzeigen erstattet, die meisten davon wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Die Demonstration, an der sich tausende Menschen beteiligten, war von Beginn an von Spannungen und Ausschreitungen geprägt. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot anwesend, um die Lage unter Kontrolle zu halten. Nun müssen die Teilnehmer mit Konsequenzen rechnen, da die Justiz die Vorfälle genau untersucht.
Tausend Teilnehmer bei propalästinensischer Demonstration in Düsseldorf
Am Samstag fand in Düsseldorf eine größere pro-palästinensische Demonstration statt, an der rund 1000 Teilnehmer teilnahmen. Die Demonstranten versammelten sich gegen 14 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs und zogen dann friedlich durch die Stadtmitte, unter anderem über die Königsallee, bis zum Schadowplatz für eine Abschlusskundgebung.
Pro-Palästinensische Begriffe — wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Hetze?
Die Demonstration war ursprünglich für 200 Teilnehmer angemeldet, aber nachdem sich eine ursprünglich in Dortmund geplante Versammlung anschloss, wurde der Protestzug auf Tausend Teilnehmer hochgestuft. Die Polizei registrierte mehrfach verbotene Parolen und stellte mehrere Strafanzeigen. Ein Transparent, das die Teilnehmer dabei hatten, wurde sichergestellt und muss nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher.
Die Parole From the River to the Sea
Eine Rolle spielte auch die Parole From the River to the Sea, die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als strafbar erklärt wurde. Die Parole sei ein Ausdruck der Terrorgruppe Hamas und der durch das Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland — und damit strafbar, so das Gericht. Der Satz spielt auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer an, zu dem auch die umstrittenen Gebiete des Gazastreifens und Westjordanlands gehören.
Das Verwaltungsgericht entscheidet
Den Organisatoren von Demos in Düsseldorf und Dortmund war die Verwendung der Parole untersagt worden. Dagegen hatten sie geklagt. Der Satz solle nicht das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sagten sie vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hielt die Verwendung der Parolen in beiden Fällen aber für strafbar. Auch der Teilnehmerkreis der Demonstrationen und das Versammlungsthema hätten eine Rolle in dem Urteil gespielt.
Freiheit für bestimmte Begriffe
Nicht bei Demos untersagt werden dürfen dagegen die Begriffe Genozid und Völkermord.
Schreibe einen Kommentar