Wahlrecht: Was die Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht noch fürchtet könnte

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Wahlrecht: Was die Ampel vor dem Bundesverfassungsgericht noch fürchtet könnte

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen steht vor einer wichtigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe werden über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Wahlrechts entscheiden, das im vergangenen Jahr in Kraft trat. Die Regierungskoalition fürchtet, dass das Gericht die Neuordnung der Wahlkreise und die Verringerung der Zahl der Bundestagsmandate für verfassungswidrig erklären könnte. Dies hätte weitreichende Folgen für die Politik und die Zukunft der Ampelkoalition. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet.

Ampel-Koalition vor neuen Herausforderungen: Bundesverfassungsgericht könnte Wahlrecht noch ändern

Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampel-Koalition erneut eine Aufgabe gestellt: In kaum mehr als einem Jahr wird gewählt, bis dahin muss das Wahlrecht nachgebessert sein. Doch Klagen in Karlsruhe könnten SPD, Grünen und FDP vor der Bundestagswahl noch in ganz andere Schwierigkeiten bringen.

Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise verfassungswidrig ist. Seit 2021 müssen nur noch Besserverdiener und Unternehmen den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerzahler wurde er abgeschafft. Dagegen zogen FDP-Abgeordnete vor Gericht, als ihre Partei noch nicht Teil der Bundesregierung war.

Solidaritätszuschlag: Karlsruher Richter drohen Ampel-Koalition weitere Schwierigkeiten

Solidaritätszuschlag: Karlsruher Richter drohen Ampel-Koalition weitere Schwierigkeiten

Die Karlsruher Richter peilen eine Entscheidung für dieses Jahr an - und sie könnte der Ampel, genau wie das Haushaltsurteil vom vergangenen Jahr, im Spätherbst die Verabschiedung des Bundeshaushalts verhageln. Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde das ein Loch in den Etat für 2025 reißen.

Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste.

Wie das Verfassungsgericht besser geschützt werden soll

Wie das Verfassungsgericht besser geschützt werden soll

Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um das Verfassungsgericht besser zu schützen. Doch die Karlsruher Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste.

Heizungsgesetz und Rechte von Abgeordneten

Im vergangenen Jahr bremste das Bundesverfassungsgericht eine Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause aus - Begründung: Die Rechte der Abgeordneten wurden nicht ausreichend gewahrt. Wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Über den sogenannten Hauptsacheantrag aber ist noch nicht entschieden worden. Falls das Gericht Heilmann Recht gibt, könnte dies den Weg ebnen für Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz - das im für die Ampel-Koalition ungünstigsten Fall aufgehoben werden könnte.

Bafög

Zwei Bafög-Erhöhungen hat die Ampel-Koalition auf den Weg gebracht. Die zweite Anhebung kam nur nach viel Druck von Studierendenvertretern, Gewerkschaften und auch SPD und Grünen in der Koalition zustande. Die Mehrausgaben pro Jahr für diese Erhöhung zum kommenden Wintersemester liegen im mittleren dreistelligen Millionenbereich.

Wenn die Ampel Pech hat, wird sie für das Bafög aber noch weiteres Geld mobilisieren müssen: Beim Bundesverfassungsgericht liegt seit längerer Zeit ein Fall, der noch in diesem Jahr entschieden werden könnte. Eine Psychologiestudentin beklagt, dass der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgelegte monatliche Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße.

Untersuchungsausschuss

Die Unionsfraktion im Bundestag klagt wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank. Grund: Die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion seien durch einen Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert habe, in ihren Rechten verletzt worden.

Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten gegen den Vorstoß der Union. Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die „Cum-Ex“-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück.

Heike Schulze

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