Was tun, wenn die Kita geschlossen ist: Ist ein Homeoffice für Eltern erlaubt?

Index

Was tun, wenn die Kita geschlossen ist: Ist ein Homeoffice für Eltern erlaubt?

Die Schließung einer Kita kann für viele Eltern ein großes Problem darstellen, insbesondere wenn sie berufstätig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Homeoffice für Eltern erlaubt ist. Viele Arbeitgeber fragen sich, ob sie ihren Mitarbeitern erlauben können, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn die Kita geschlossen ist. In diesem Artikel möchten wir klären, was Eltern und Arbeitgeber tun können, wenn die Kita geschlossen ist und ein Homeoffice erforderlich wird.

Kita geschlossen: Was tun als Elternteil?

Wenn die Kita plötzlich geschlossen wird, stehen Eltern vor der Frage, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung organisieren sollen.

Die Kita hat Notbetreuung. Darf ich als Elternteil zu Hause bleiben?

Die Kita hat Notbetreuung. Darf ich als Elternteil zu Hause bleiben?

Eines vorweg: Kinderbetreuung ist in erster Linie die Privatangelegenheit der Beschäftigten, sagt Till Bender, Jurist bei der Rechtsschutz-Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Es sei Sache der Eltern, wie sie ihre Arbeitsverpflichtung mit ihren privaten Verpflichtungen und Interessen in Einklang bringen.

Wenn die Kita oder der Kindergarten die vereinbarte Leistung nicht erbringt, müssen sich die Eltern darum bemühen, das Kind anderweitig zur Betreuung zu geben, sodass sie arbeiten können. Erst wenn das nicht möglich ist, dürfen sie der Arbeit fernbleiben, weil es ihnen unmöglich ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, erklärt Bender.

Bekomme ich Gehalt, wenn ich wegen der Kinderbetreuung ausfalle?

Bekomme ich Gehalt, wenn ich wegen der Kinderbetreuung ausfalle?

Dies ist abhängig vom Einzelfall. Schließt die Kita etwa von einem Tag auf den anderen, weil alle Betreuungspersonen krank sind, kann ein Fall der vorübergehenden Arbeitsverhinderung vorliegen, so Bender. Dann bekommen Beschäftigte auch weiter ihr Geld. Dieser Anspruch kann jedoch durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.

Ohnehin würde er nur für eine Übergangszeit gelten, in der Regel gehen Rechtsexperten von etwa fünf Tagen aus. Wenn dann immer noch keine anderweitige Betreuung gefunden ist, müssen die Eltern zwar immer noch nicht arbeiten, sie bekommen dann aber auch keinen Lohn.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen?

Kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden, Urlaub zu nehmen, so Bender. Bei Überstunden komme es auf die Regelung im jeweiligen Betrieb an. Klar ist: Arbeitnehmer werden aber oft schon aus finanziellen Erwägungen von sich aus Urlaub oder Überstunden einbringen, weil sie dann keine Lohneinbußen haben.

Wer keinen Urlaub mehr über hat, dem bleibt Bender zufolge nur die unbezahlte Freistellung oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto – die dann wieder reingearbeitet werden müssen.

Die Kita ist ungeplant geschlossen – darf ich im Homeoffice arbeiten?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, stellt Till Bender klar. Ein Anspruch könne sich aber zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Die könne dann etwa eine Regelung enthalten, wonach Homeoffice vorrangig zu gewähren ist, wenn Betreuungspflichten bestehen.

Auch wenn kein rechtlicher Anspruch besteht, lohnt sich in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber, so der Rechtsexperte. Der habe ja meist ebenfalls kein Interesse daran, dass Beschäftigte ausfallen – selbst wenn kein Lohn gezahlt wird.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit bringen?

Ob man das Kind mit zur Arbeit bringen kann, hängt Till Bender zufolge nicht zuletzt von der Art der Arbeit und dem Alter des Kindes ab. Wo strenge Arbeitsschutzauflagen im Betrieb gelten, wird das nicht möglich sein. Anderswo – etwa in Büros – gebe es hingegen sogar spezielle Kinderzimmer.

Auch hier empfiehlt Bender, mit Vorgesetzten oder dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Die Arbeit darf durch die Anwesenheit des Kindes nicht wesentlich gestört werden. Alle – die Eltern und auch die Kollegen – müssen ihrer Arbeit weiter nachkommen können.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up