Windräge-Genehmigungen in Münster werden erleichtert
Die Stadt Münster setzt einen wichtigen Schritt zur Förderung der erneuerbaren Energien und zur Verringerung von CO2-Emissionen. Ab sofort werden die Windräge-Genehmigungen in der Stadt erleichtert, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu beschleunigen. Dieser Schritt folgt der Klimastrategie 2030 der Stadt, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Durch die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren soll der Prozess für Investoren und Projektentwickler erleichtert werden, um mehr Windräder in der Region zu errichten.
Übergangslösung für Windräder: OVG Münster hebt Genehmigungshürde auf
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat ein Urteil gefällt, das die zurückhaltende Genehmigungspraxis in Nordrhein-Westfalen bei Windrädern erleichtert. Die Richter entschieden zugunsten eines Windenergieanlagen-Betreibers, der eine Genehmigung für eine Anlage in Werl beantragt hatte, die außerhalb einer geplanten Windenergiezone lag.
Genehmigungshürde aufgehoben
Der zuständige Kreis Soest hatte die Genehmigung zunächst erteilt, die Bezirksregierung Arnsberg kippte diese jedoch und stützte sich dabei auf das im Sommer reformierte Landesplanungsrecht. Das war so angepasst worden, dass Genehmigungen im Einzelfall für ein Jahr ausgesetzt werden können.
Die Idee dahinter war, dass man mehr Zeit bei der Umsetzung der Regionalpläne benötigte und zudem so eine bessere Lenkungswirkung beim Bau neuer Windräder bekommen wollte. Schon damals hatte das Vorhaben zu einem Sturm der Entrüstung vonseiten zahlreicher Bürgerenergieunternehmen geführt, die zwar von der örtlichen Politik die Zustimmung zu ihren Projekten hatten, nun aber am Widerstand der Bezirksregierungen zu scheitern drohten.
OVG Münster urteilt
Durch die Aussetzungen, so die Argumentation der Bürgerenergieunternehmen, wären viele Genehmigungsverfahren wieder hinfällig. Das OVG Münster hat jedoch entschieden, dass die landesrechtliche Aussetzungsvorschrift gegen eine Vorschrift des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verstößt und daher nichtig sein dürfte.
Außerdem sahen die Richter keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Bau der Anlage das Planungskonzept des Regionalrates Arnsberg eschwert oder gar unmöglich gemacht worden wäre. Ein Rüffel gab es nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Bezirksregierung, deren Entscheidung offensichtlich ermessensfehlerhaft war, die angestellten Erwägungen seien unzureichend, weil viele Gesichtspunkte nicht gewürdigt worden seien.
Es ist der erste derart gelagerte Fall, über den das OVG entschieden hat. Aktuell sind noch weitere 17 Eilverfahren anhängig, die rund 50 Windenergieanlagen betreffen.
Dieses Urteil könnte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer erleichterten Genehmigung von Windrädern in Nordrhein-Westfalen darstellen. Die Windenergiebranche und die Bürgerenergieunternehmen werden mit Spannung auf die nächsten Entwicklungen warten.
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