Wohngeld-Betrug: Neuer Schwindel mit Online-Antrag
Immer mehr Menschen fallen Opfer von Betrügereien im Zusammenhang mit der Beantragung von Wohngeld. Ein neuer Schwindel macht derzeit die Runde, bei dem sich betrügerische Akteure als offizielle Stellen ausgeben, um an die persönlichen Daten von Antragstellern zu gelangen. Die Täter nutzen Online-Plattformen, um ihre Opfer zu ködern und falsche Anträge zu stellen. Die Folgen können verheerend sein: Die Betroffenen müssen mit finanziellen Verlusten und einem Ansehensverlust rechnen. Es ist daher wichtig, sich vor diesen betrügerischen Aktivitäten zu schützen und genau zu prüfen, ob die angeblichen offiziellen Stellen tatsächlich authentisch sind.
Wohngeldbetrug: Neue Fälle von Schwindel mit Online-Antrag
Es könnte alles so einfach sein. Wer Wohngeld beantragen möchte, müsste eigentlich nur die entsprechenden Stichwörter bei der Suchmaschine seiner Wahl eingeben, die betreffende Internetseite anklicken – und den Antrag dann problemlos online ausfüllen. Doch eine kleine Firma aus Rheinland-Pfalz hat aus Wohngeldanträgen Profit schlagen wollen.
Sie hat die Internetseite www.online-wohngeld.de erstellt, auf der man ein Online-Formular ausfüllen kann, das das Unternehmen dann angeblich an die zuständige Behörde weiterleitet. Klingt erst einmal harmlos – wenn es sein Versprechen denn halten würde.
Doch das tut es nicht. Stattdessen verlangt das Unternehmen 29,99 Euro für seine Dienste – und leitet den vermeintlichen Wohngeldantrag dann an das Bundesbauministerium (BMWSB) weiter, das aber gar nicht für die Bearbeitung zuständig ist.
Nach Angaben der Behörde seien dort bereits Tausende Anträge per Post eingegangen, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Bei den Verbraucherschützern haben sich schon zahlreiche Menschen beschwert.
Viele von ihnen, die womöglich Anrecht auf Wohngeld haben, fühlen sich betrogen – und erhalten den finanziellen Zuschuss nun mit Verzögerung. Sie müssen einen neuen Antrag stellen – bei der Wohngeldstelle ihrer Gemeinde. Die ist nämlich eigentlich dafür zuständig.
Warnung vor der Internetseite www.online-wohngeld.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) warnt nun eindringlich vor der Internetseite www.online-wohngeld.de. Er bemängelt nicht nur, dass das Formular an die falsche Behörde weitergeleitet wird, sondern auch, dass der Preis für den angeblichen Service nicht auf den ersten Blick ersichtlich sei und die Website generell nicht klar kommuniziere, was sie für Nutzer leiste.
Zudem seien die Anträge – entgegen der Angaben des Betreibers der Internetseite – nicht fristwahrend.
Der Betreiber der Internetseite
Doch wer ist dieser Betreiber überhaupt? Bei der kleinen Firma handelt es sich um die SSS Special Service GmbH aus der rheinland-pfälzischen Gemeinde Horbach.
Sie ist bereits im Sommer mit einer ähnlichen Masche ins Visier der Verbraucherschützer geraten, als die Firma Geld für einen Service verlangte, der eigentlich kostenlos ist.
Auf ihrer Internetseite www.service-rundfunkbeitrag.de konnten Nutzer die Daten für den Rundfunkbeitrag ändern. Fürs Weiterleiten verlangte die Firma allerdings 29,99 Euro – während das auf der Internetseite der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos möglich war.
Darin sahen sowohl der Vzbv als auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt einen Rechtsverstoß und mahnten das Unternehmen ab.
Konsequenzen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die SSS Special Service GmbH bereits wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehe man auch eine Unterlassungsklage in Erwägung, hieß es.
Damit Betroffene ihr Geld zurückerhalten, prüfen die Verbraucherschützer derzeit eine Sammelklage.
Es bleibt abzuwarten, wie es nun im Fall der vermeintlichen Wohngeldanträge weitergeht.
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