Worauf Vermieter und Mieter beim Heizen achten müssen

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Worauf Vermieter und Mieter beim Heizen achten müssen

In der kalten Jahreszeit kommt es auf eine effiziente und sparsame Heizung an, um Energiekosten zu reduzieren und die Umgebung zu schützen. Doch nicht nur die Umwelt profitiert von einer sinnvollen Heizstrategie, sondern auch Vermieter und Mieter selbst. Denn eine falsche Heizung kann zu Schäden am Mietobjekt führen, die letztendlich von beiden Parteien getragen werden müssen. In diesem Artikel werden wir aufzeigen, worauf Vermieter und Mieter beim Heizen achten müssen, um eine sichere, effiziente und kostengünstige Heizung zu gewährleisten.

Heizen im Herbst: Was Mieter und Vermieter beachten müssen

Der Herbst ist da und die Temperaturen sinken. Viele Menschen haben bereits die Heizung angeschaltet oder werden es bald tun. Doch was müssen Mieter und Vermieter beachten, um während der Heizperiode zu sparen und ihre Rechte und Pflichten zu kennen?

Die wichtigen Regeln

Die wichtigen Regeln

Zu den wichtigsten Regeln gehören:

  • Richtig lüften: Wer denkt, dass er richtig lüftet, wenn er die Fenster den ganzen Tag in Kippstellung geöffnet lässt, irrt. Besser ist es, Durchzug zu ermöglichen, indem man gegenüberliegende Fenster oder Türen öffnet. Es reicht mindestens einmal am Tag für 10-15 Minuten aus, um Feuchtigkeit zu vermeiden und Schimmel zu verhindern.
  • Die richtige Temperatur: Wer sparen will, sollte wissen, dass ein Grad weniger sechs Prozent weniger Energie bedeutet. Die Möbelstellung kann auch ein Argument sein. Wenn der Heizkörper beispielsweise hinter einer Couch liegt, geht zu wenig Wärme in den Raum.
  • Nie die Heizung komplett abschalten: Erstens können die Rohre einfrieren, zweitens kann Schimmel entstehen und drittens können unnötige Kosten entstehen. Es ist besser, die Heizung durchgehend auf einer niedrigen Stufe zu halten, auch bei Abwesenheit.

Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Während der Heizperiode gehören eine funktionsfähige Heizung und Mindesttemperaturen zu den Punkten, die der Vermieter sicherstellen muss, damit man von einer gebrauchsfähigen Wohnung sprechen kann.

Der Mieter hat laut Rechtsprechung während der Heizperiode tagsüber einen Anspruch auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in seinen Wohnungen. Nachts zwischen 0 und 6 Uhr sind in der Regel 18 Grad ausreichend.

Wenn die Heizung ausfällt oder zu kalt ist, kann der Mieter die Miete kürzen. Um wie viel, ist nicht gesetzlich geregelt, aber die Rechtsprechung gibt einen Richtwert.

Vermieter dürfen nachts die Heizung absenken, aber es braucht dafür in einer Wohneigentumsgemeinschaft einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer.

Die Heizperiode

Die sieben Monate vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres gelten als üblicher Zeitraum. Vermieter und Hausverwalter halten sich in der Regel auch an diesen Zeitraum.

Aber auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen, wenn die Außentemperatur drei Tage lang unter zwölf Grad Celsius liegt.

Es kommt wie so oft auf den Einzelfall an. Mieter und Vermieter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um während der Heizperiode zu sparen und ihre Interessen zu wahren.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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